Energieausweis für Wohngebäude: Pflicht, Arten & Kosten
Ob Eigentümer, Vermieter oder Verkäufer: Wer ein Wohngebäude nutzen, vermieten oder verkaufen will, kommt am Energieausweis nicht vorbei. Er zeigt die energetische Qualität einer Immobilie und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer verpflichtet ist, einen Energieausweis vorzulegen, welche Varianten es gibt und worauf Sie achten sollten.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Auskunft über die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes gibt. Er zeigt, wie viel Energie das Gebäude im Durchschnitt benötigt oder verbraucht und dient als Orientierung für Kauf- oder Mietinteressenten.
Er enthält u. a. folgende Angaben:
- Energiebedarf oder Energieverbrauch
- Energieträger (z. B. Öl, Gas, Fernwärme)
- Baujahr und Energieeffizienzklasse
- Modernisierungsempfehlungen (bei Bedarfsausweis)
Die Gültigkeit beträgt max. 10 Jahre.
Wer braucht einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist erforderlich bei:
- Verkauf eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung
- Vermietung oder Verpachtung
- Neubau von Wohngebäuden
Ausnahmen:
- Denkmalgeschützte Immobilien
- Gebäude mit < 50 m² Nutzfläche
Auch in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) muss ein Energieausweis vorliegen, der für das gesamte Gebäude gilt. Hier ist die Verwaltung für die Beauftragung zuständig.
Zwei Varianten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
- Basiert auf dem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
- Einfacher und günstiger
- Weniger aussagekräftig, da vom Nutzerverhalten abhängig
Bedarfsausweis
- Basiert auf baulichen und technischen Daten
- Unabhängig vom Nutzerverhalten
- Pflicht für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten (unter bestimmten Bedingungen)
Rechtliche Grundlagen & Neuerungen
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das u. a. regelt:
- Energieausweise müssen bei Besichtigung vorgelegt werden
- Angaben müssen in Immobilienanzeigen enthalten sein
- Ausweis darf nur von zertifizierten Fachleuten erstellt werden
- Enthält seitdem auch eine Modernisierungsempfehlung (bei Bedarfsausweis)
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten hängen ab von:
- Art des Ausweises (Verbrauch vs. Bedarf)
- Größe und Art des Gebäudes
Preisrahmen (circa):
- Verbrauchsausweis: 50–100 Euro
- Bedarfsausweis: 300–500 Euro
Tipp: In einer WEG werden die Kosten üblicherweise auf alle Eigentümer umgelegt.
Fazit: Pflicht mit Mehrwert
Der Energieausweis ist mehr als nur eine gesetzliche Formalität: Er schafft Transparenz, hilft bei der energetischen Bewertung und gibt wichtige Hinweise zur Modernisierung. Eigentümer, die verkaufen oder vermieten wollen, sollten ihn rechtzeitig und korrekt erstellen lassen.
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