Kündigung wegen Eigenbedarf 2025 – Rechte, Fristen & Muster

Kündigung wegen Eigenbedarf: Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wann sie zulässig ist, wie Sie Fristen und Form wahren, welche Härtefallrechte Mieter haben und wie Sie mit einem sauberen Mustertext rechtssicher kündigen.
Vermieter überreicht Kündigung wegen Eigenbedarf – rechtssichere Vorgehensweise 2025

Was bedeutet „Kündigung wegen Eigenbedarf“?

Die kündigung wegen eigenbedarf erlaubt Vermietern die ordentliche Kündigung, wenn sie die Wohnung für sich, nahe Familienangehörige oder Angehörige ihres Haushalts benötigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dabei müssen ein konkreter Nutzungswunsch und nachvollziehbare Gründe vorliegen. Außerdem braucht es stets eine Interessenabwägung: Das berechtigte Interesse des Vermieters muss überwiegen, während Mieter ihrerseits Härtegründe geltend machen können.

Wer zählt zum begünstigten Personenkreis?

Eigenbedarf ist zulässig für Vermieter selbst sowie typischerweise für Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern und Geschwister. Darüber hinaus sind Personen, die dauerhaft im Haushalt des Vermieters leben (z. B. Pflegekräfte oder Stiefkinder), oft ebenfalls erfasst. Weil Grenzfälle häufig strittig sind, sollten Sie die Beziehung konkret benennen und kurz erläutern, weshalb gerade diese Person die Wohnung benötigt.

Voraussetzungen: So prüfen Sie die Zulässigkeit

Damit die kündigung wegen eigenbedarf trägt, sollten Sie Schritt für Schritt vorgehen:

  • Konkreter Nutzungsplan: Wer zieht ein, ab wann und warum gerade diese Wohnung?
  • Geeignetheit der Wohnung: Größe, Zuschnitt und Lage sollten zum Bedarf passen.
  • Kein vorgeschobener Bedarf: Scheinbedarf führt regelmäßig zur Unwirksamkeit.
  • Kein milderes Mittel verfügbar: Existiert im selben Haus eine gleich geeignete freie Wohnung, sollte diese – sofern zumutbar – angeboten werden.
  • Interessenabwägung: Härtefälle des Mieters (z. B. hohes Alter, schwere Krankheit oder Schulwechsel der Kinder) vorab berücksichtigen.

Fristen, Form & Zustellung: Das ist zwingend

Für eine kündigung wegen eigenbedarf gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 573c BGB:

  • Mietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate
  • Mehr als 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
  • Mehr als 8 Jahre: 9 Monate

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB), eigenhändig unterschrieben sein und begründet werden (§ 573 Abs. 3 BGB). Zudem sollte sie nachweisbar zugestellt werden (z. B. Einwurf-Einschreiben). Dadurch reduzieren Sie das Risiko formaler Angriffe.

Mustertext: Begründung sauber formulieren

So könnte der Begründungsteil aussehen (bitte individuell anpassen):

„Hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung …, 1. Obergeschoss links, mit einer Frist von … Monaten zum … .
Begründung: Ich benötige die Wohnung ab … für meine Tochter, Frau … (geb. …). Sie beginnt im … eine Arbeitsstelle/Studium in … und will ihren bisherigen Wohnsitz aufgeben. Die Wohnung eignet sich aufgrund der Größe (… m²), der Nähe zur Arbeitsstätte/Uni (… Minuten) und der Raumaufteilung (… Zimmer) besonders.
Eine vergleichbar geeignete freie Wohnung innerhalb des Hauses steht nicht zur Verfügung. Ich habe die Interessen abgewogen und sehe mein berechtigtes Interesse an der Eigenbedarfnutzung überwiegen. Selbstverständlich biete ich Ihnen bei Bedarf eine Besichtigung alternativer Objekte aus meinem Bestand an, soweit verfügbar.“

Dadurch zeigen Sie Motivation, Plausibilität und Abwägung – genau das erwarten Gerichte.

Härtefall, Widerspruch & Sozialklausel: Rechte der Mieter

Mieter können nach § 574 BGB Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung für sie, ihre Familie oder einen Haushaltsangehörigen eine unzumutbare Härte bedeutet (z. B. hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, Prüfungsphase, fehlender Ersatzwohnraum). Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Vertragsende schriftlich beim Vermieter eingehen.
Erfolgt ein wirksamer Widerspruch, kann sich die Räumung angemessen verlängern (§ 574a BGB), oder die Kündigung wird ganz unwirksam. Deshalb lohnt sich ein faires Abwägungsangebot (z. B. längere Räumungsfrist), um Konflikte zu entschärfen.

Alternative Lösungen: Abwendungs- und Umzugshilfen

Nicht selten lassen sich Auseinandersetzungen vermeiden, wenn Vermieter pragmatische Angebote machen:

  • Verlängerte Auszugsfrist gegen zügige Zusage
  • Umzugskostenbeitrag oder Maklerkostenbeteiligung
  • Angebot einer anderen Wohnung im Bestand
    Solche Lösungen sind freiwillig, wirken aber oft deeskalierend und beschleunigen die Einigung.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Damit die kündigung wegen eigenbedarf nicht scheitert, achten Sie auf Folgendes:

  • Unklare Begründung: Allgemeine Floskeln genügen nicht; schildern Sie Bedarf, Person, Zeitpunkt und Eignung konkret.
  • Formfehler: Handschriftliche Unterschrift und korrekte Fristberechnung sind Pflicht.
  • Überraschungs-Timing: Kündigen Sie nicht „auf Zuruf“. Planen Sie realistisch und legen Sie nachvollziehbare Daten offen.
  • Milderes Mittel ignoriert: Ist eine gleich geeignete Wohnung verfügbar, dokumentieren Sie, warum sie nicht passt – oder bieten Sie sie an.
  • Kommunikation abbrechen: Antworten Sie auf Fragen zeitnah, höflich und schriftlich; das reduziert Eskalation und Prozessrisiko.

Ablauf nach Zugang der Kündigung

Nach Zustellung der kündigung wegen eigenbedarf laufen Fristen. Idealerweise stimmen beide Seiten zeitnah das Rückgabeprozedere ab (Vorabnahme, Mängelliste, Übergabetermin). Kommt es dennoch zum Streit, steht zunächst das Rüge- bzw. Widerspruchsverfahren im Raum. Scheitert eine Einigung endgültig, bleibt als letztes Mittel die Räumungsklage – vorher ist jedoch eine Nachfrist sinnvoll, um eine gütliche Lösung zu ermöglichen.

FAQ: Schnell geklärt

Gilt Eigenbedarf auch bei befristeten Verträgen?
Bei echten Zeitmietverträgen (§ 575 BGB) ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen; Eigenbedarf kann dann regelmäßig nicht vorgeschoben werden.

Muss der Eigenbedarf sofort realisiert werden?
Ja, der Einzug sollte in engem zeitlichen Zusammenhang stehen. Andernfalls droht der Vorwurf des Scheinbedarfs.

Was, wenn sich der Bedarf ändert?
Fällt der Bedarf weg, informieren Sie den Mieter unverzüglich. Andernfalls drohen Schadensersatzansprüche.

Fazit: Sorgfältig begründen, fair kommunizieren, sauber zustellen

Die kündigung wegen eigenbedarf ist rechtlich machbar, sofern Sie sauber begründen, korrekt zustellen und die Fristen einhalten. Gleichzeitig lohnt sich eine faire Kommunikation – dadurch sinkt das Risiko eines Rechtsstreits erheblich. Sie möchten Entwürfe prüfen lassen oder Prozesse auslagern? Mit homewise erhalten Sie rechtssichere Vorlagen, strukturierte Checklisten und schnelle Unterstützung.

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Franziska Seifert

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