Kann man Hausgeld steuerlich absetzen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird.
Bei selbstgenutztem Eigentum
Selbstnutzende Eigentümer können kein Hausgeld als Werbungskosten absetzen. Sie haben aber die Möglichkeit, bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Winterdienst, Treppenhausreinigung, Gartenpflege):
→ 20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 € pro Jahr - Handwerkerleistungen (z. B. Wartung, Modernisierung, Reparaturen im Gemeinschaftseigentum):
→ 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr
Wichtig: Die Zahlungen müssen per Überweisung erfolgt sein und die Jahresabrechnung muss die begünstigten Leistungen separat ausweisen.
Bei vermietetem Eigentum
Vermieter können das Hausgeld anteilig als Werbungskosten absetzen – jedoch nur die Kosten, die sie nicht über die Betriebskosten auf den Mieter umlegen:
- Nicht umlagefähige Kosten, z. B. Instandhaltungsanteile, Verwaltungskosten oder Rücklagenentnahmen (sofern bereits verwendet), sind abziehbar
- Umlagefähige Betriebskosten, die der Mieter bezahlt, gelten als Einnahmen und müssen versteuert werden
Außerdem gilt: Nur bereits entstandene Ausgaben können abgesetzt werden – Rücklagenzuführungen oder geplante Maßnahmen sind nicht abzugsfähig.
Eigenleistung eines Eigentümers (z. B. handwerkliche Arbeiten) kann nicht steuerlich geltend gemacht werden. Material, Werkzeug und Fahrtkosten dagegen schon – sofern sie nachgewiesen werden.
Wo wird das Hausgeld in der Steuererklärung angegeben?
Bei vermieteten Wohnungen erfolgt der Eintrag in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Für jede Eigentumswohnung ist eine eigene Anlage V erforderlich – eine Zusammenfassung mehrerer Einheiten ist nicht zulässig.
Selbstgenutzte Eigentümer tragen haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Mantelbogen der Steuererklärung unter „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ein.
Welche weiteren Kosten können Eigentümer steuerlich absetzen?
Neben dem Hausgeld können Eigentümer – insbesondere Vermieter – zahlreiche weitere Ausgaben steuerlich geltend machen. Dazu zählen unter anderem:
- Grundsteuer
- Zinsen für Immobilienkredite
- Kontoführungsgebühren (bei separatem Mietkonto)
- Maklergebühren
- Werbekosten für Mietersuche (z. B. Onlineanzeigen)
- Verwaltungssoftware, Bürobedarf, Mietvertragsvorlagen
- Reparaturen, Wartung, Instandsetzung
- Renovierungs- und Sanierungskosten
– unter 4.000 €: sofort absetzbar
– über 4.000 €: Abschreibung über mehrere Jahre - Mobiliar & Ausstattung
– unter 800 €: sofort absetzbar
– über 800 €: Abschreibung erforderlich - Fahrtkosten zur Immobilie oder zum Mieter (z. B. Wohnungsbesichtigungen, Übergaben)
- Bewirtungskosten bei Gesprächen mit Mietern (bis 70 %)
- Anwaltskosten & Mitgliedsbeiträge für Vermietervereine
Wie unterstützt homewise Eigentümer bei der steuerlichen Übersicht?
Mit der digitalen Hausverwaltung von homewise profitieren Eigentümer von einer klaren und strukturierten Kostenaufstellung, die steuerliche Absetzbarkeit erleichtert:
- Jahresabrechnungen mit ausgewiesenen steuerrelevanten Positionen
- Aufschlüsselung haushaltsnaher Dienstleistungen & Handwerkerkosten
- Übersicht über nicht umlagefähige Hausgeldanteile
- Einfache Belegarchivierung und Export für die Steuererklärung
- Persönlicher Support bei Rückfragen zur Kostenaufstellung
So sparen Eigentümer nicht nur bei der Steuer, sondern gewinnen Zeit und Klarheit über alle Finanzflüsse ihrer Immobilie.
Fazit: Hausgeld richtig absetzen – mit Übersicht und Verwaltung
Ob vermietet oder selbst genutzt – ein Teil des Hausgeldes lässt sich steuerlich absetzen. Für Eigentümer bedeutet das: Wer seine Belege strukturiert erfasst und die Abgrenzung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten kennt, profitiert spürbar. homewise hilft dabei, alle Unterlagen vollständig, digital und übersichtlich aufzubereiten.
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