Was ist eine außerordentliche Eigentümerversammlung?
Die außerordentliche Eigentümerversammlung ist ein wichtiges Instrument der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), denn sie wird außerhalb des turnusmäßigen Jahrestreffens einberufen. Sie findet dann statt, wenn dringende Themen auftreten, die nicht bis zur nächsten ordentlichen Versammlung warten können. Dabei ist das Ziel, rasch Entscheidungen herbeizuführen – etwa bei Schäden am Gebäude, finanziellen Engpässen oder dem Wechsel der Hausverwaltung. Deshalb ermöglicht sie eine flexible Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse und sichert die Handlungsfähigkeit der Eigentümer.
Wann ist eine außerordentliche Eigentümerversammlung möglich?
Laut § 24 Absatz 2 WEG kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung jederzeit einberufen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass ein triftiger Grund besteht. Beispiele dafür sind:
- Akute Gebäudeschäden, z. B. durch Rohrbruch oder Brandschäden
- Dringende finanzielle Entscheidungen, etwa zur Finanzierung von Sanierungen
- Verwalterwechsel oder Unregelmäßigkeiten bei der Hausverwaltung
- Neue Gesetzeslagen, die Anpassungen an Beschlüsse oder Verträge erfordern
- Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder akute Konflikte in der WEG
Einberufen werden kann die Versammlung durch die Verwaltung, den Verwaltungsbeirat oder mindestens 25 % der Eigentümer nach Köpfen. Außerdem beträgt die Einladungsfrist mindestens sieben Tage. Bei dringendem Grund ist jedoch eine Verkürzung möglich, sofern diese nachvollziehbar begründet wird.
Einladung und Ablauf: Was gilt bei der außerordentlichen WEG-Versammlung?
Die Einladung zur außerordentlichen Eigentümerversammlung muss bestimmte formale Vorgaben erfüllen. Sie muss folgende Punkte enthalten:
- Den triftigen Grund für die Einberufung
- Die vollständige Tagesordnung
- Ort, Datum und Uhrzeit der Versammlung
Zulässige Übermittlungswege sind E-Mail, Brief, Kundenportal oder persönliche Übergabe. Wichtig ist jedoch der Nachweis der Zustellung an alle Eigentümer, denn nur so sind die Beschlüsse rechtlich wirksam.
Der Ablauf ähnelt stark der ordentlichen Versammlung: Die Verwaltung führt durch die Sitzung, Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst, ein Protokoll wird erstellt und anschließend in die Beschlusssammlung aufgenommen. Sollte die Verwaltung verhindert sein, kann auch der Verwaltungsbeirat oder ein Eigentümer die Leitung übernehmen.
Ordentliche vs. außerordentliche Eigentümerversammlung: Die Unterschiede
Die ordentliche Eigentümerversammlung findet jährlich statt. Im Gegensatz dazu wird eine außerordentliche Eigentümerversammlung nur bei dringendem Handlungsbedarf einberufen. Die wichtigsten Unterschiede sind:
- Einladung: 3 Wochen Frist (ordentlich) vs. 1 Woche Frist (außerordentlich)
- Themen: Regelmäßige Verwaltungsthemen vs. akute Probleme und wichtige Einzelfälle
- Frequenz: jährlich vs. anlassbezogen
Diese Unterschiede machen deutlich, wie wichtig Flexibilität und Reaktionsfähigkeit innerhalb der WEG sind.
Sonderfall: Abberufung der Hausverwaltung
Ein häufiger Anlass für eine außerordentliche Eigentümerversammlung ist die Abwahl der Hausverwaltung. Die Gründe dafür können vielfältig sein:
- Pflichtverletzungen oder mangelnde Transparenz
- Schlechte Kommunikation mit den Eigentümern
- Vertrauensverlust innerhalb der Gemeinschaft
Die WEG kann die Verwaltung mit einfacher Mehrheit abberufen und gleichzeitig eine neue Verwaltung bestellen. Dabei muss eine ordnungsgemäße Übergabe aller Unterlagen erfolgen. Zusätzlich sollten die Kosten und die rechtliche Umsetzung im Vorfeld klar abgestimmt sein.
Was tun, wenn die Hausverwaltung blockiert?
Einige unseriöse Verwaltungen versuchen, außerordentliche Eigentümerversammlungen aktiv zu verhindern – insbesondere dann, wenn sie selbst zur Diskussion stehen. In solchen Fällen können Eigentümer jedoch selbst aktiv werden. Sobald ein berechtigter Anlass vorliegt und ein Viertel der Eigentümer einen entsprechenden Antrag stellt, darf die Verwaltung die Versammlung nicht verweigern.
Weigert sich die Verwaltung dennoch, kann die Einladung alternativ vom Verwaltungsbeirat oder von den Eigentümern selbst übernommen werden. Darüber hinaus ist auch ohne Verwalter eine rechtssichere Durchführung möglich, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Was kostet eine außerordentliche Eigentümerversammlung?
Die Kosten hängen vom jeweiligen Verwaltervertrag und vom Umfang der Tagesordnung ab. Übliche Bestandteile der Kosten sind:
- Vorbereitung und Versand der Einladungen
- Miete für einen Veranstaltungsraum (falls erforderlich)
- Durchführung, Protokollierung und Nachbereitung der Sitzung
Die genauen Kosten sollten dem Verwaltervertrag entnommen werden. In vielen Fällen werden zusätzliche Gebühren für außerordentliche Versammlungen separat ausgewiesen. Daher empfiehlt es sich, die vertraglichen Details genau zu prüfen.
Fazit: Außerordentliche Eigentümerversammlung als wichtiges Instrument
Die außerordentliche Eigentümerversammlung ist ein unverzichtbares Mittel für schnelle und rechtssichere Entscheidungen innerhalb der WEG. Sie garantiert Handlungsfähigkeit in Ausnahmesituationen und hilft dabei, akute Probleme zeitnah zu lösen. Wichtig ist vor allem eine korrekte Einladung, ein geordneter Ablauf und die transparente Dokumentation aller Beschlüsse.
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