1. Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?
Nach § 24 Abs. 1 WEG ist mindestens eine Versammlung pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben. Ein fester Zeitpunkt ist nicht vorgegeben, üblich ist jedoch ein Turnus im ersten Halbjahr nach Vorlage der Jahresabrechnung.
2. Wer darf an einer Eigentümerversammlung teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Wohnungseigentümer. Auch Ersterwerber mit gesicherter Eigentumsübertragung (z. B. per Auflassungsvormerkung) dürfen teilnehmen. Zudem können bevollmächtigte Vertreter wie Familienangehörige, Mieter oder auch der Verwalter bei entsprechender Vollmacht anwesend sein.
3. Wer ist für die Einladung verantwortlich?
Die Einladung erfolgt in der Regel durch den Verwalter. Falls dieser fehlt oder sich weigert, können auch der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, dessen Stellvertreter oder ein beauftragter Eigentümer die Versammlung einberufen (§ 24 Abs. 3 WEG).
4. Welche Form und Frist gilt für die Einladung?
Die Einladung muss mindestens 3 Wochen vor dem Termin in Textform versendet werden (§ 24 Abs. 4 WEG). Maßgeblich ist, wann sie dem Eigentümer zugeht – z. B. durch Einwurf in den Briefkasten oder E-Mail-Eingang.
5. Müssen alle Tagesordnungspunkte vorab benannt werden?
Ja – für gültige Beschlüsse ist eine vorherige Ankündigung der Themen zwingend erforderlich (§ 23 Abs. 2 WEG). Nachträgliche Ergänzungen sind nur mit separater Einladung möglich.
6. Was passiert bei Krankheit oder Abwesenheit?
Eigentümer können eine Vertretung benennen oder eine Vollmacht ausstellen. Die Vollmacht muss in Textform vorliegen und kann mit Abstimmungsanweisungen kombiniert werden.
7. Wie bereite ich mich am besten vor?
Tagesordnung und Unterlagen sorgfältig prüfen, Fragen notieren, offene Punkte mit homewise oder anderen Eigentümern besprechen und ggf. eigene Themen als Tagesordnungspunkt anmelden.
8. Wie läuft die Versammlung ab?
Üblicher Ablauf: Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit, Abarbeiten der Tagesordnung, Abstimmungen, Protokoll und Verabschiedung. Auch rechtlich ist dieser Ablauf nicht vorgeschrieben, aber bewährt.
9. Wer führt den Vorsitz?
In der Regel übernimmt der Verwalter die Leitung – es sei denn, die Eigentümer beschließen eine andere Regelung (§ 24 Abs. 5 WEG).
10. Wie werden Beschlüsse gefasst?
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt (§ 25 Abs. 1 WEG). Maßgeblich ist das sogenannte Kopfprinzip – also eine Stimme pro Eigentümer, sofern nicht anders in der Teilungserklärung geregelt.
11. Können auch außerhalb der Versammlung Beschlüsse gefasst werden?
Ja – mit Zustimmung aller Eigentümer in Textform (§ 23 Abs. 3 WEG).
12. Welche Themen werden beschlossen?
Typische Inhalte: Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Instandhaltungsmaßnahmen, Hausordnung, Rücklagenbildung, Verwalterbestellung, bauliche Maßnahmen.
13. Wie wird das Stimmrecht bei mehreren Wohnungen geregelt?
Im Regelfall zählt jede Person einmal – unabhängig von der Anzahl der Wohnungen. Abweichungen können in der Teilungserklärung festgelegt sein (z. B. Wert- oder Objektprinzip).
14. Was bedeutet Rederecht – und wann kann es entzogen werden?
Eigentümer dürfen sich äußern, müssen jedoch der Versammlungsleitung folgen. Störverhalten kann zum zeitweisen Entzug des Rederechts führen.
15. Wie werden nicht anwesende Eigentümer informiert?
Durch das Versammlungsprotokoll sowie durch Eintragungen in die Beschlusssammlung. Beides ist für alle Eigentümer einsehbar (§ 24 Abs. 6 WEG).
16. Wann ist ein Beschluss unwirksam oder nichtig?
Bei formalen Fehlern (z. B. fehlerhafte Einladung, nicht angekündigte Tagesordnungspunkte) kann ein Beschluss angefochten oder sogar für nichtig erklärt werden.
17. Kann eine Eigentümerversammlung ohne Verwalter stattfinden?
Ja – insbesondere bei selbstverwalteten WEGs. Auch hier gelten dieselben gesetzlichen Anforderungen an Einladung und Durchführung.
18. Ist eine digitale Teilnahme möglich?
Teilweise. Eine rein virtuelle Versammlung ist ausgeschlossen. Mit Mehrheitsbeschluss können jedoch einzelne Eigentümer online teilnehmen (§ 23 Abs. 1 WEG).
19. Was gilt in Ausnahmesituationen wie Pandemien?
Es gelten die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Schutzkonzepte wie größere Räume oder Online-Zuschaltung können helfen, die Versammlung trotzdem abzuhalten.
20. Wie unterstützt homewise Ihre Eigentümerversammlung?
homewise übernimmt den kompletten Ablauf – von der fristgerechten Einladung über die digitale Abstimmung bis hin zur rechtssicheren Protokollierung. Über das Onlineportal behalten Eigentümer jederzeit den Überblick über Einladungen, Beschlüsse und Protokolle.
Fazit: Die Eigentümerversammlung ist essenziell für jede WEG. Mit strukturierter Planung, rechtssicherer Umsetzung und digitaler Begleitung durch homewise stärken Sie Ihre Gemeinschaft und vermeiden Konflikte.
Jetzt kostenloses Angebot für Ihre WEG-Verwaltung bei homewise anfordern!