Mieteinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig
Alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der Einkommensteuer. Jeder Euro aus der Vermietung Ihrer Immobilie muss in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden – unabhängig von der Objektanzahl.
Mieteinnahmen versteuern: Welche Einnahmen sind steuerpflichtig?
Zu den steuerpflichtigen Mieteinnahmen zählen:
- Nettomieten (Grundmiete)
- Nebenkostenvorauszahlungen und Betriebskosten-Umlagen
- Einnahmen aus Garagen, Stellplätzen oder Nebenobjekten
- Möblierungszuschläge bei möbliert vermieteten Wohnungen
- Entgelte für Nebenleistungen (z. B. Gartenpflege durch den Vermieter)
Nicht steuerpflichtig:
Kautionen, solange sie nicht einbehalten werden.
Was sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
In der Steuererklärung werden Mieteinnahmen in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) erklärt. Entscheidend ist nicht der Umsatz, sondern der Gewinn:
Einnahmen minus Werbungskosten = zu versteuernder Gewinn
Diese Werbungskosten können Vermieter absetzen
Viele Ausgaben rund um die Immobilie sind steuerlich absetzbar und senken Ihre Steuerlast. Abzugsfähig sind zum Beispiel:
- Hausverwaltungskosten (z. B. Verwalterhonorar von homewise)
- Instandhaltung und Reparaturen
- Abschreibung (AfA): meist 2% jährlich auf den Gebäudewert
- Zinsen für Immobilienkredite
- Versicherungen (z. B. Wohngebäude, Haftpflicht)
- Steuerberatungskosten
- Fahrtkosten zur Immobilie
- Anzeigenkosten für Mietersuche
Diese Werbungskosten mindern Ihre Steuerlast unmittelbar.
Besonderheit: Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Vorsicht bei größeren Sanierungen kurz nach dem Kauf:
Übersteigen die Renovierungskosten in den ersten drei Jahren 15% der Anschaffungskosten (ohne Grundstück), gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen über die Jahre abgeschrieben werden.
Steuererklärung korrekt ausfüllen: Anlage V
In der Anlage V der Einkommensteuererklärung werden sämtliche Mieteinnahmen und Werbungskosten eingetragen.
Wichtig:
- Alle Belege sorgfältig aufbewahren
- Einnahmen korrekt erfassen
- Werbungskosten vollständig dokumentieren
- Sonderfälle (z. B. Sonderabschreibungen) richtig angeben
Mit einer strukturierten Hausverwaltung wie homewise haben Sie alle Unterlagen übersichtlich und vollständig vorbereitet für Ihre Steuererklärung.
Sonderfall: Kurzfristige Vermietung (z. B. Airbnb, Ferienwohnungen)
Auch kurzfristige Vermietung unterliegt der Einkommensteuer. Hier gelten teilweise zusätzliche Regelungen für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Bei Ferienwohnungen empfiehlt sich individuelle steuerliche Beratung.
Steuerfreie Mieteinnahmen: Gibt es Freibeträge?
Einen speziellen Freibetrag für Mieteinnahmen gibt es nicht. Steuerfreiheit besteht nur, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegt (2025: ca. 11.000 Euro pro Person).
homewise: Ihre Unterstützung für eine saubere Steuererklärung
Die professionelle Hausverwaltung von homewise unterstützt Sie nicht nur bei der laufenden Verwaltung, sondern auch bei der Dokumentation steuerrelevanter Unterlagen.
Ihre Vorteile:
- Einnahmen und Ausgaben jederzeit digital einsehbar
- Professionelle Buchhaltung durch erfahrene Fachkräfte
- Ordnungsgemäße Dokumentation aller Belege für die Steuer
So sparen Sie Zeit, Nerven – und sichern sich eine korrekte Steuererklärung.
Fazit: Mieteinnahmen korrekt versteuern mit homewise
Mieteinnahmen bieten attraktive Renditen, müssen jedoch korrekt versteuert werden. Durch zahlreiche Abzugsmöglichkeiten lässt sich die Steuerlast deutlich senken. Mit der professionellen Unterstützung von homewise behalten Vermieter jederzeit den Überblick und können steuerliche Vorteile optimal nutzen.
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