Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien. Sie wird von den Kommunen erhoben und berechnet sich nach dem Einheitswert bzw. ab 2025 dem neuen Grundsteuerwert sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
Grundsätzlich schuldet der Eigentümer die Grundsteuer gegenüber der Kommune – darf diese aber unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mieter umlegen.
Grundsteuer als umlagefähige Betriebskosten
Gemäß §1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählt die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten. Vermieter dürfen die Grundsteuer also im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wichtig für die Umlage:
- Betriebskostenumlage muss im Mietvertrag geregelt sein.
- Die Grundsteuer wird als eigene Position in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen.
- Ohne vertragliche Vereinbarung ist keine Umlage möglich.
Voraussetzungen für die Umlage der Grundsteuer
Damit die Umlage rechtlich wirksam ist, sollten folgende Punkte erfüllt sein:
- Wirksame Betriebskostenregelung im Mietvertrag vorhanden
- Exakte Erfassung der tatsächlich gezahlten Grundsteuerbeträge
- Ordnungsgemäße Abrechnung innerhalb der jährlichen Betriebskostenabrechnung
Praxis-Tipp:
Bei Neuvermietungen sollte die Umlage der Grundsteuer immer ausdrücklich in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Besonderheit bei Eigentümergemeinschaften (WEG)
In WEGs zahlt jeder Eigentümer die Grundsteuer für seinen Miteigentumsanteil selbst.
Vermieter können ihren Anteil trotzdem auf den Mieter umlegen, sofern dies mietvertraglich vereinbart ist. Die Umlage erfolgt dann individuell in der Betriebskostenabrechnung des jeweiligen Vermieters.
Abrechnung der Grundsteuer in der Praxis
Der praktische Ablauf der Umlage:
- Die Kommune erlässt den Grundsteuerbescheid an den Eigentümer.
- Der Vermieter begleicht den Steuerbetrag.
- In der jährlichen Betriebskostenabrechnung wird die gezahlte Grundsteuer als Kostenposition angesetzt.
- Der Anteil für den jeweiligen Mieter wird nach dem vertraglich vereinbarten Verteilerschlüssel (meist Wohnfläche) berechnet.
Wichtige Praxis-Tipps für Vermieter
Belege aufbewahren: Der Grundsteuerbescheid dient als Abrechnungsnachweis.
Verteilerschlüssel korrekt anwenden: Häufig erfolgt die Umlage nach Wohnfläche.
Transparenz: Eine nachvollziehbare Darstellung in der Nebenkostenabrechnung beugt Rückfragen und Streitigkeiten vor.
Professionelle Unterstützung: Mit einer Hausverwaltung wie homewise sind alle Abrechnungen korrekt, transparent und rechtssicher.
Grundsteuerreform 2025: Was ändert sich für Vermieter?
Durch die Grundsteuerreform ändert sich ab 2025 in vielen Bundesländern die Berechnungsgrundlage. Die Steuerhöhe kann sich dadurch verändern.
Für Vermieter bedeutet das:
- Die Grundsteuer bleibt umlagefähig.
- Steuerbeträge können steigen oder sinken.
- Neue Bescheide müssen korrekt in die Abrechnung einfließen.
Wie homewise Vermieter unterstützt
homewise sorgt für:
- Prüfung der Mietverträge auf Umlagemöglichkeiten
- Erfassung und Dokumentation aller Grundsteuerbescheide
- Rechtssichere Berücksichtigung der Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung
- Transparente Darstellung gegenüber Mietern
- Aktuelle Berücksichtigung der Grundsteuerreform 2025
Mit homewise profitieren Vermieter von einer vollständigen, fehlerfreien und rechtssicheren Abrechnung.
Fazit: Grundsteuer korrekt umlegen mit homewise
Die Umlage der Grundsteuer auf Mieter ist grundsätzlich möglich, erfordert aber klare vertragliche Regelungen und eine korrekte Abrechnung. Mit der professionellen Verwaltung durch homewise sichern sich Vermieter maximale Transparenz, Rechtssicherheit und minimieren Fehlerquellen.
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