Was zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten?
Nebenkosten umfassen alle laufenden Betriebskosten, die für den Erhalt und Betrieb einer Immobilie anfallen. Umlagefähig sind nur die Kosten, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurden und die laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig sind.
Typische umlagefähige Nebenkosten gemäß §2 BetrKV:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung und Abwasser
- Heizkosten
- Warmwasserbereitung
- Allgemeinstrom (z. B. Treppenhausbeleuchtung)
- Aufzugskosten
- Straßenreinigung, Winterdienst, Müllabfuhr
- Hausmeisterdienste und Gebäudereinigung
- Gartenpflege und Grünanlagenunterhalt
- Schornsteinfegergebühren
- Gebäude- und Haftpflichtversicherungen
Beispiel:
Eine Gärtnerei stellt 800 € jährlich für die Gartenpflege in Rechnung – diese Kosten dürfen vollständig auf die Mieter umgelegt werden.
Nicht umlagefähig:
Instandhaltung, Modernisierung, Verwaltungskosten, Bankgebühren.
Fristen für die Nebenkostenabrechnung
Die jährliche Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Beispiel: Für Abrechnungen mit Ende am 31.12.2024 muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2025 zugestellt sein.
Nach Ablauf der Frist können Nachforderungen nur noch geltend gemacht werden, wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu verantworten hat.
Praxis-Tipp:
Starten Sie rechtzeitig mit der Sammlung aller Unterlagen, idealerweise im dritten Quartal.
Pflichtangaben in der Nebenkostenabrechnung
Eine korrekte Nebenkostenabrechnung muss enthalten:
- Exakter Abrechnungszeitraum
- Gesamtkosten je Kostenart
- Verteilerschlüssel (z. B. Wohnfläche)
- Anteile der Mieter
- Abzug der geleisteten Vorauszahlungen
- Endbetrag (Nachzahlung oder Guthaben)
Beispielrechnung:
- Gesamtkosten Heizung: 6.000 €
- Wohnfläche Gesamtobjekt: 400 m²
- Wohnfläche Mieter: 80 m² (20%)
- Umlage Heizkosten: 1.200 €
- Vorauszahlungen: 1.100 €
- Nachzahlung: 100 €
CO₂-Abgabe und Kostenverteilung
Durch die CO₂-Abgabe auf Heiz- und Warmwasserkosten teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes:
- Effizienzklasse A+: Mieter zahlt fast alle CO₂-Kosten
- Effizienzklasse G: Vermieter trägt bis zu 95% der CO₂-Kosten
Typische Fehler bei Nebenkostenabrechnungen
- Umlage nicht vereinbarter Kosten
- Veraltete oder falsche Umlageschlüssel
- Fehlende Rechnungen
- Nicht berücksichtigte CO₂-Abgabe
- Fristversäumnisse
Mit homewise minimieren Sie diese Risiken durch strukturierte, digitale Prozesse.
Benötigte Unterlagen für eine vollständige Abrechnung
- Grundsteuerbescheid
- Heizkostenabrechnungen externer Dienstleister
- Rechnungen aller umlagefähigen Kosten
- Dienstleister- und Wartungsverträge
- Mietvertrag mit vereinbarter Umlage
Wie homewise Vermieter entlastet
homewise übernimmt für Sie:
- Prüfung der Umlagefähigkeit aller Nebenkostenpositionen
- Einhaltung aktueller gesetzlicher Regelungen inkl. CO₂-Abgabe
- Anwendung korrekter Verteilerschlüssel
- Erstellung rechtssicherer Abrechnungen
- Digitale Bereitstellung über das Eigentümerportal
- Kommunikation mit den Mietern bei Rückfragen
Ihre Vorteile mit homewise
- Kein Aufwand für die Abrechnung
- Fehlerfreie, pünktliche und transparente Abrechnung
- Rechtssicherheit für alle Beteiligten
- Entlastung bei der Mieterkommunikation
- Alle Dokumente digital verfügbar
Fazit: Nebenkostenabrechnung sicher und korrekt mit homewise
Die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung ist für Vermieter häufig aufwendig und fehleranfällig. Mit homewise sichern Sie sich eine professionelle, rechtssichere und transparente Abrechnung – ohne Aufwand, ohne Stress.
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