Klingelschilder: Gemeinschaftseigentum oder Privatsache?

Klingelschilder in der WEG: Was Eigentümer wissen müssen Ob Garage, Dachterrasse oder Markise – bei vielen baulichen Fragen in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) steht die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum im Mittelpunkt. Doch auch bei vermeintlich nebensächlichen Dingen wie Klingelschildern kommt es regelmäßig zu Missverständnissen. In diesem Artikel erklärt homewise, wem Klingelschilder eigentlich gehören, wer für den Austausch zuständig ist und wie die Kosten geregelt sind.
Klingelschilder in der WEG: Zuständigkeit und Kosten – homewise

Gehören Klingelschilder zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

Die rechtliche Zuordnung ist klar: Klingelschilder sind fester Bestandteil der Haussprechanlage und dienen der allgemeinen Zugänglichkeit und Orientierung im Haus. Da die Klingelanlage selbst zum Gemeinschaftseigentum gehört (§ 5 Abs. 2 WEG), zählen auch die daran befestigten Klingelschilder dazu.

Zusätzlich haben Klingelschilder eine Sicherheitsfunktion, da sie – wie das Oberlandesgericht Köln bestätigt hat (Beschluss vom 26.08.2002, 16 Wx 126/02) – Teil eines Systems sind, das unbefugten Zutritt zum Gebäude verhindern soll. Damit gelten sie eindeutig als Gemeinschaftseigentum – unabhängig davon, ob ein einzelner Eigentümer oder Mieter darauf namentlich genannt ist.

Wer trägt die Kosten beim Austausch von Klingelschildern?

Wenn ein Klingelschild ausgetauscht oder erneuert werden muss – z. B. nach einem Eigentümer- oder Mieterwechsel – stellt sich die Kostenfrage. Grundsätzlich gilt:

  • Klingelschilder sind Gemeinschaftseigentum
  • Ihre Erneuerung zählt zu den Kosten der allgemeinen Verwaltung
  • Die Kosten werden gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach Miteigentumsanteilen verteilt

Abweichende Kostenverteilung möglich

Die Eigentümergemeinschaft kann jedoch durch Mehrheitsbeschluss eine abweichende Regelung treffen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Das ist besonders dann sinnvoll, wenn einzelne Wohnungen besonders häufig wechseln – etwa bei möblierten Kurzzeitvermietungen.

Beispiel: Ein Eigentümer vermietet regelmäßig an wechselnde Mieter und verursacht dadurch überdurchschnittlich viele Schildänderungen. In diesem Fall kann die WEG beschließen, dass der jeweilige Eigentümer selbst für die Kosten des Austauschs aufkommt.

Der Beschluss kann in der Eigentümerversammlung gefasst oder im Umlaufverfahren einstimmig beschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt dann individuell über die Einzelabrechnung des betroffenen Eigentümers.

Wie homewise Eigentümer bei solchen Themen unterstützt

Mit der digitalen Hausverwaltung von homewise behalten Eigentümer jederzeit den Überblick über Rechte, Pflichten und Beschlüsse ihrer WEG. Im Fall von Fragen zu Sonder- oder Gemeinschaftseigentum profitieren Sie von:

  • Klarer Abgrenzung und Dokumentation in der Verwaltungsplattform
  • Professioneller Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerbeschlüssen
  • Digitaler Kostenverteilung in Einzelabrechnungen – transparent und nachvollziehbar
  • Rechtssicheren Vorlagen zur Umlaufbeschlussfassung
  • Individuellem Ansprechpartner, der Ihnen bei Rückfragen zur Seite steht

homewise sorgt dafür, dass auch vermeintliche Kleinigkeiten wie Klingelschilder professionell geregelt sind – damit sich Eigentümer um nichts kümmern müssen.

Fazit: Auch Klingelschilder brauchen klare Regeln

Klingelschilder zählen zum Gemeinschaftseigentum und sind daher grundsätzlich Sache der WEG. Die Kosten für Austausch und Erneuerung trägt die Gemeinschaft – es sei denn, es gibt eine abweichende Regelung durch Beschluss. Mit einer modernen Verwaltung wie homewise lassen sich diese Abläufe effizient, rechtssicher und digital abbilden – selbst bei kleinen Themen wie Namensschildern.

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Janberk Suruh

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