Kündigung Verwaltervertrag durch Hausverwalter Definition und Grundlagen
Die Kündigung des Verwaltervertrags durch den Hausverwalter beendet dessen wohnungseigentumsrechtliche Organstellung (§ 26 Abs. 1 WEG) und löst parallel die zivilrechtliche Vertragsbeziehung nach den §§ 620 ff. BGB auf.
- Amtsniederlegung: Der Verwalter legt sein Amt nieder und erklärt gleichzeitig die Vertragskündigung.
- Zivilrechtliche Kündigung: Nach §§ 620–623 BGB ist zu unterscheiden zwischen ordentlicher (fristgebundener) und außerordentlicher (fristloser) Kündigung.
Rechtliche Hinweise
Ordentliche Kündigung
Ein zeitlich unbefristeter Verwaltervertrag kann nach § 621 Nr. 3 BGB ordentlich gekündigt werden. Die Frist beträgt 15 Tage zum Monatsende, sofern eine monatliche Vergütung vereinbart ist. Individuelle Vertragsregelungen können längere Fristen vorsehen.
Außerordentliche Kündigung
Nur bei einem wichtigen Grund darf der Verwalter fristlos kündigen. Der Grund muss im Schreiben genannt werden, um Schadensersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft zu vermeiden (z. B. Kündigung zur „Unzeit“ nach § 671 Abs. 2 BGB).
Form und Zugang der Erklärung
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie muss der Gemeinschaft – etwa über den Vorstand oder einzelnen Miteigentümer – zugehen, um wirksam zu sein. Eine separate Einladung zur Eigentümerversammlung ist nicht erforderlich.
Praktische Tipps für Eigentümer
- Vertrag prüfen
Überprüfen Sie die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen und -bedingungen. - Schriftliche Bestätigung einholen
Fordern Sie eine Empfangsbestätigung der Kündigungserklärung. - Ersatz-Verwalter benennen
Organisieren Sie frühzeitig einen Übergang: Setzen Sie einen Beisitzer oder eine Interimsverwaltung ein. - Offene Aufgaben dokumentieren
Listen Sie alle noch ausstehenden Tätigkeiten – Abrechnungen, Sanierungsprojekte, Rechnungszahlungen – um nahtlose Übergabe zu gewährleisten.
Rolle von homewise
homewise unterstützt Eigentümer ganzheitlich bei Verwalterwechseln:
- Rechtssichere Prüfung bestehender Verwalterverträge und Fristen.
- Übergabe und Dokumentation: Erstellung von Jahresabrechnungen, Wirtschaftsberichten und die vollständige Übergabe der Unterlagen.
- Kommunikation mit Eigentümergemeinschaft: Wir informieren transparent über alle Schritte und minimieren Ihr Haftungsrisiko.
Fazit
Die Kündigung Verwaltervertrag Hausverwalter ist grundsätzlich jederzeit möglich. Eigentümer sollten jedoch auf formgerechte Erklärung, Kündigungsfristen und Nachvertragspflichten achten. homewise sorgt für einen reibungslosen Wechsel und übernimmt alle erforderlichen Aufgaben, damit Ihre Eigentümergemeinschaft ohne Verzögerung professionell verwaltet wird.
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