Wann liegt ein Mietrückstand vor?
Laut Mietvertrag ist die Miete in der Regel bis spätestens zum dritten Werktag des Monats zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung, gerät der Mieter automatisch in Zahlungsverzug.
Beispiele:
- Zahlung am 10. Januar statt zum 3. Januar → Zahlungsverzug
- Mehrere Monate keine Zahlung → erheblicher Mietrückstand
Bereits ab einem Rückstand von mehr als einer Monatsmiete können ernsthafte Konsequenzen drohen.
Erste Stufe: Zahlungserinnerung
Nicht jeder Rückstand bedeutet böse Absicht. Oft liegen organisatorische oder kurzfristige finanzielle Engpässe vor. Daher sollte zunächst eine sachliche Zahlungserinnerung erfolgen:
- Schriftliche Mahnung per E-Mail und Brief
- Zahlungsfrist von ca. 7 Tagen setzen
- Ruhiger, professioneller Ton
Zweite Stufe: Formelle Mahnung und anwaltliche Unterstützung
Bleibt die Zahlung aus, sollte zeitnah eine formelle Mahnung folgen. Ab diesem Zeitpunkt empfiehlt sich die Einbindung eines Fachanwalts für Mietrecht.
Inhalt der Mahnung:
- Genaue Forderungshöhe inkl. Kaltmiete, Nebenkosten, Verzugszinsen
- Letzte Zahlungsfrist setzen
- Hinweis auf drohende Kündigung bei Zahlungsverweigerung
Mieter zahlt nicht: Wann dürfen Vermieter kündigen?
Laut § 543 BGB darf fristlos gekündigt werden, wenn:
- Der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete zwei Monate hintereinander im Rückstand ist, oder
- Der Gesamtrückstand zwei Monatsmieten übersteigt.
Beispiel:
Miete: 1.000 € monatlich → Keine Zahlung für Februar und März → Rückstand 2.000 € → fristlose Kündigung möglich.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund genau benennen.
Was passiert bei nachträglicher Zahlung?
Zahlt der Mieter nach Zugang der Kündigung innerhalb von zwei Monaten vollständig, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Eine ordentliche Kündigung bleibt aber ggf. weiterhin möglich.
Räumungsklage und Zahlungsklage
Kommt es nicht zur freiwilligen Räumung, bleibt nur der gerichtliche Weg:
- Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen
- Parallel Zahlungsklage wegen Mietrückständen
Erforderliche Nachweise:
- Übersicht aller offenen Beträge
- Zustellnachweis der Kündigung
- Dokumentation sämtlicher Mahnungen
homewise-Tipp: Frühzeitig juristische Unterstützung einholen.
Mahnbescheid als Alternative
Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann in manchen Fällen schneller und kostengünstiger sein und zusätzlichen Zahlungsdruck aufbauen, ohne sofort eine Räumung einzufordern.
Mietausfallversicherung: Wann sinnvoll?
Bei großen Objekten oder wiederholten Mietausfällen kann sich eine Mietausfallversicherung lohnen. Je nach Vertrag übernimmt sie:
- Mietrückstände
- Prozess- und Räumungskosten
- Mietausfälle während der Leerstandszeit
Zahlungsausfälle von Anfang an vermeiden
Prävention ist der beste Schutz vor Mietrückständen:
- Bonitätsprüfung vor Mietvertragsabschluss (Schufa, Einkommensnachweise)
- Sorgfältige Mieterauswahl
- Angemessene Mietkaution vereinbaren
- Regelmäßige Kommunikation mit Mietern
homewise unterstützt Vermieter bereits im Vermietungsprozess durch professionelle Bonitätsprüfungen und strukturierte Prozesse.
Wie homewise Vermieter entlastet
Mit homewise profitieren Vermieter von:
- Frühzeitiger Erkennung von Zahlungsproblemen
- Professionellem Mahnwesen
- Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Mietrecht
- Unterstützung bei der Forderungsdurchsetzung
- Lückenloser Dokumentation aller Schritte
- Schneller Kommunikation mit Mietern
Fazit: Zahlungsausfälle professionell managen mit homewise
Mietrückstände stellen Vermieter vor große Herausforderungen. Mit der Unterstützung von homewise sichern Sie sich professionelle, rechtssichere und transparente Abläufe — und minimieren Zahlungsausfälle dauerhaft.
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