Was bedeutet Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Wohnungen und Gemeinschaftsbereiche ohne Hindernisse genutzt werden können. Dazu gehören etwa stufenlose Zugänge, breite Türen, Aufzüge oder angepasste Sanitäranlagen. Für Mehrfamilienhäuser spielt dabei besonders das Gemeinschaftseigentum eine Rolle, etwa der Hauseingang oder Treppenhäuser.
Rechtliche Grundlagen: Welche Ansprüche bestehen?
Eigentümer und Mieter haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf barrierefreie Umbauten:
- Eigentümergemeinschaft (WEG): Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, wie etwa der Einbau eines Aufzugs, müssen nach § 20 WEG per Beschluss genehmigt werden.
- Einzelne Eigentümer: Jeder Eigentümer kann verlangen, dass Maßnahmen zur Barrierefreiheit beschlossen werden, sofern sie angemessen und verhältnismäßig sind.
- Mieter: Auch Mieter können Umbauten verlangen, müssen diese aber in der Regel selbst finanzieren und eine Zustimmung des Vermieters einholen.
Welche Umbauten sind üblich?
Zu den häufigsten Maßnahmen im Mehrfamilienhaus zählen:
- Einbau von Aufzügen oder Treppenliften
- Stufenlose Eingänge und Rampen
- Verbreiterung von Türen
- Barrierefreie Bäder mit bodengleichen Duschen
- Automatische Türöffner und Gegensprechanlagen
Diese Umbauten steigern nicht nur den Wohnkomfort, sondern erhöhen auch den Wert der Immobilie.
Zuschüsse und Fördermöglichkeiten
Die Kosten für barrierefreie Umbauten können erheblich sein. Um Eigentümer und Gemeinschaften zu entlasten, gibt es staatliche Förderungen und Zuschüsse:
- KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“: Zuschüsse bis zu 6.250 Euro pro Wohnung oder zinsgünstige Kredite.
- Pflegekassen-Zuschüsse: Bis zu 4.000 Euro je Maßnahme, wenn eine Pflegestufe vorliegt.
- Regionale Programme: Manche Bundesländer und Kommunen fördern zusätzlich barrierefreie Maßnahmen.
Beschlussfassung in der WEG: Mehrheit oder Einstimmigkeit?
In einer Eigentümergemeinschaft ist die Zustimmung zu barrierefreien Umbauten entscheidend:
- Einfache Mehrheit genügt, wenn die Maßnahme allen Bewohnern zugutekommt (z. B. Einbau eines Aufzugs).
- Kostentragung: Die Kosten werden in der Regel auf alle Eigentümer verteilt. Wer nachweislich keinen Vorteil hat, kann von den Kosten ausgenommen werden.
- Einstimmigkeit: Nur bei besonders gravierenden Veränderungen kann Einstimmigkeit erforderlich sein.
Fazit: Barrierefreiheit lohnt sich für alle
Die Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus ist ein Gewinn für Eigentümer, Mieter und Investoren gleichermaßen. Sie erhöht den Wohnkomfort, steigert den Immobilienwert und wird durch staatliche Zuschüsse gefördert. Mit professioneller Unterstützung – etwa durch eine erfahrene Hausverwaltung – lassen sich Umbauten rechtssicher umsetzen und Kosten gerecht verteilen.
Jetzt kostenloses Angebot für Ihre Hausverwaltung bei homewise anfordern!















