Eigentümer verweigert Sanierung – was kann die WEG tun?
Wenn ein Eigentümer die Sanierung verweigert, sollte die Wohnungseigentümergemeinschaft schrittweise vorgehen:
1. Gespräch suchen
Ein offenes Gespräch kann oft Missverständnisse ausräumen und eine gemeinsame Lösung fördern.
2. Abmahnung aussprechen
Bleibt die Zustimmung aus, sollte die WEG eine schriftliche Abmahnung erteilen. Diese enthält eine rechtliche Begründung und eine Frist zur Zustimmung.
3. Klage einreichen
Hilft auch die Abmahnung nicht, bleibt als letzter Schritt die Klage auf Mitwirkung. Diese wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Die Hausverwaltung sollte den Vorgang professionell begleiten.
Besteht eine Sanierungspflicht in der WEG?
Eine Sanierungspflicht liegt immer dann vor, wenn die Maßnahme zur Instandhaltung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlich ist. Im Gegensatz zu freiwilligen baulichen Veränderungen nach § 20 WEG ist eine solche Maßnahme rechtlich verpflichtend und muss umgesetzt werden – unabhängig von der Zustimmung einzelner Eigentümer.
Selbst hohe Kosten sind kein Ablehnungsgrund: Laut Bundesgerichtshof (Az. V ZR 9/14) müssen Eigentümer notwendige Maßnahmen mittragen, auch wenn sie dadurch finanziell belastet werden. Die Pflicht zur Instandhaltung darf nicht durch persönliche Ablehnung blockiert werden.
Eigentümer verweigert Sanierung – wer haftet bei Verzögerung?
Verzögerte Instandhaltungsmaßnahmen können zu Mietausfällen, steigenden Sanierungskosten und Wertverlusten führen. Für einzelne Eigentümer kann das teuer werden. Wer sich ohne triftigen Grund verweigert oder Versammlungen fernbleibt, riskiert eine persönliche Haftung – insbesondere dann, wenn Folgeschäden eintreten.
Fazit: Eigentümer verweigert Sanierung – was sollten Sie tun?
Wenn ein Eigentümer die Sanierung verweigert, darf die WEG nicht untätig bleiben. Von der Gesprächssuche über die Abmahnung bis hin zur Klage: Konsequenz ist gefragt, um Schäden und Konflikte zu vermeiden.
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