Schimmel im Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Tritt Schimmel in einer Wohnung auf, ist zunächst zu unterscheiden: Befindet sich der Befall im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum? Diese Einordnung ist entscheidend dafür, wer die Verantwortung trägt. Ist das Gemeinschaftseigentum betroffen – etwa durch undichte Dächer, mangelhafte Dämmung oder feuchte Keller –, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), vertreten durch die Hausverwaltung, aktiv werden. Bei Schimmel durch falsches Lüften oder Heizen liegt die Verantwortung hingegen beim jeweiligen Eigentümer oder Mieter.
Können Sie als Eigentümer nicht eindeutig beurteilen, woher der Schimmel stammt, muss die Verwaltung tätig werden und die Ursache ermitteln lassen. homewise unterstützt Sie in solchen Fällen durch strukturierte Prozesse, digitale Dokumentation und zuverlässige Kommunikation mit allen Beteiligten – sowohl im Rahmen der WEG-Verwaltung als auch bei der Mietverwaltung Ihrer Eigentumswohnung.
Rechtliche Grundlage bei Schimmelbefall
Laut § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Mieter wiederum sind verpflichtet, Mängel wie Schimmel umgehend zu melden (§ 536c BGB). Die Hausverwaltung ist im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 27 WEG) verpflichtet, Hinweisen auf Schäden im Gemeinschaftseigentum unverzüglich nachzugehen – auch wenn der Schaden zunächst nur im Sondereigentum sichtbar ist.
Versäumt sie das, kann die Eigentümergemeinschaft oder ein betroffener Eigentümer Schadensersatz fordern. homewise stellt sicher, dass Meldungen strukturiert erfasst, professionell eingeordnet und schnell bearbeitet werden – vollständig digital und nachvollziehbar.
Aufgaben der Hausverwaltung bei Schimmel
Sobald der Verdacht besteht, dass das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, muss die Verwaltung aktiv werden – etwa durch die Beauftragung eines Gutachtens. Ein entsprechender Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist dabei meist erforderlich. In dringenden Fällen kann die Verwaltung auch ohne Beschluss handeln. Anschließend sind qualifizierte Fachfirmen mit der Sanierung zu beauftragen.
homewise sorgt für eine reibungslose Kommunikation zwischen Verwaltung, Eigentümern und Dienstleistern, koordiniert die Gutachtenerstellung und stellt sicher, dass keine Partei im Dunkeln bleibt – mit transparentem Status-Tracking und zentraler Ablage aller Unterlagen in der Eigentümer-App.
Wer zahlt die Sanierung?
Die Kostenübernahme richtet sich nach der Ursache:
- Gemeinschaftseigentum betroffen: Die WEG trägt die Kosten, in der Regel nach Miteigentumsanteilen. Eventuell kommt auch die Gebäudeversicherung infrage.
- Sondereigentum betroffen: Liegt die Ursache im falschen Nutzerverhalten (z. B. dauerhaft gekippte Fenster, Möbel zu nah an der Wand), trägt der Eigentümer oder Mieter die Kosten.
- Ursache unklar: Hier muss ein unabhängiges Gutachten die Situation klären.
homewise koordiniert sowohl die Gutachtenerstellung als auch die spätere Verteilung der Sanierungskosten – auf Wunsch vollautomatisiert über unsere digitale Plattform. Bei vermieteten Wohnungen unterstützen wir zudem im Rahmen der Mietverwaltung bei der Kommunikation mit Mietern, rechtssicheren Dokumentationen und der Abwicklung notwendiger Maßnahmen.
Schimmel in der Mietwohnung: Rechte und Pflichten
Für Vermieter ist die Klärung der Ursache besonders wichtig, da sich daraus Rechte und Pflichten ergeben. Liegt ein baulicher Mangel vor, müssen Sie als Vermieter handeln – sonst drohen Mietminderung oder Schadenersatz. Hat der Mieter hingegen durch falsches Lüften oder Heizen zur Schimmelbildung beigetragen, ist er zur Beseitigung verpflichtet.
Wichtig: Der Vermieter muss nachweisen, dass der Schaden nicht auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Gut dokumentierte Übergabeprotokolle, Fotos und Kommunikation sind daher unerlässlich – mit homewise erfolgt all das zentral, rechtssicher und jederzeit abrufbar über unsere Mietverwaltungsfunktionen.
Vorbeugung und Sofortmaßnahmen
Damit es gar nicht erst zum Problem wird, sollten Eigentümer auf präventive Maßnahmen setzen:
- Heizungs-, Lüftungs- und Wasseranlagen regelmäßig warten
- Luftzirkulation ermöglichen (z. B. Möbel mit Abstand zur Außenwand)
- Dachdichtigkeit, Fassaden und Keller regelmäßig kontrollieren
- Mieter über korrektes Lüften und Heizen informieren
- Schimmelbefall schnell melden und dokumentieren
Tritt ein Befall auf, gilt: Ruhe bewahren, Schaden dokumentieren und sofort die Hausverwaltung informieren. homewise sorgt für die schnelle Koordination aller nächsten Schritte – vom Erstkontakt bis zur Beauftragung der Sanierung.
Fazit: Schimmel ist kein Einzelfall – aber lösbar
Schimmel in der Eigentumswohnung kann viele Ursachen haben – und führt oft zu Unsicherheit. Damit aus einem Schaden kein Rechtsstreit wird, braucht es eine klare Zuständigkeit, schnelles Handeln und transparente Kommunikation. Genau hier setzt homewise an: mit digitaler WEG-Verwaltung, proaktiver Kommunikation und rechtssicherer Begleitung – vom Erstkontakt bis zur finalen Sanierung.
Ob klassische Verwaltung oder unser Rundum-sorglos-Paket – wir begleiten Sie zuverlässig und effizient. Auch bei der Mietverwaltung Ihrer Eigentumswohnung stehen wir Ihnen zur Seite.
Sie möchten mehr erfahren oder sich individuell beraten lassen? Dann fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.