Heizungsgesetz 2025: Was Eigentümer jetzt beachten müssen

Heizungsgesetz 2025: Was Eigentümer jetzt beachten müssen Gasheizung, Wärmepumpe oder doch noch abwarten? Seit Inkrafttreten des neuen Heizungsgesetzes – offiziell das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) – ist bei vielen Eigentümern die Verunsicherung groß. Was genau gilt ab 2025? Welche Übergangsfristen sind zu beachten? Und was bedeutet das für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)? homewise erklärt, was das Heizungsgesetz 2025 für Eigentümer, Vermieter und WEGs bedeutet – und wie Sie von Förderungen profitieren können.
Heizungsgesetz 2025: Regeln, Fristen und Förderungen für Eigentümer – homewise

Was regelt das Heizungsgesetz?

Das sogenannte Heizungsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es wurde 2023/2024 verschärft und tritt seit Januar 2024 schrittweise in Kraft. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudebereich nachhaltig zu senken und die Wärmeversorgung konsequent auf erneuerbare Energien umzustellen.

1.1 Rechtliche Grundlagen

Das GEG vereint bereits seit 2020 verschiedene Vorgängergesetze wie die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG. In der Neufassung werden strengere Anforderungen an den Einbau und Austausch von Heizungen geregelt. Dadurch verfolgt die Bundesregierung konsequent ihr Ziel einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.

1.2 Zentrale Inhalte

Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

  • Technologieoffenheit: Eigentümer dürfen selbst entscheiden, wie sie die Vorgaben erfüllen – beispielsweise mit Wärmepumpe, Fernwärme oder H2-ready-Gasheizung.
  • Stufenweise Einführung: Die Umsetzung hängt stark vom Stand der kommunalen Wärmeplanung ab.
  • Neubauten: Für Neubauten gilt die Pflicht zur Nutzung von 65 % erneuerbarer Energien bereits seit Januar 2024 – unabhängig davon, ob die Wärmeplanung abgeschlossen ist.

Änderungen im Heizungsgesetz ab 2025

Mit dem Jahreswechsel 2025 greifen weitere Teile der Reform. Besonders relevant sind dabei folgende Punkte:

Kommunale Wärmeplanung als Voraussetzung

In bestehenden Gebäuden wird die 65 %-Pflicht erst dann wirksam, wenn die Kommune eine Wärmeplanung vorgelegt hat. Daher gelten folgende Fristen:

  • Großstädte: bis spätestens 30.06.2026
  • kleinere Kommunen: bis spätestens 30.06.2028

Bis dahin gelten Übergangsregeln und Sonderregelungen.

Neubauten

Für Neubauten in Neubaugebieten ist die Vorgabe bereits seit Anfang 2024 verbindlich. Hingegen gilt für Neubauten außerhalb dieser Gebiete eine Übergangsfrist, die ebenfalls an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt ist.

Beratungspflicht und steigende CO₂-Kosten

Seit 2024 müssen Eigentümer, die eine neue fossile Heizung installieren möchten, vorab eine verpflichtende Beratung zu Alternativen in Anspruch nehmen. Die Beratung soll nicht nur über technische Möglichkeiten aufklären, sondern auch auf steigende Betriebskosten aufmerksam machen.

Dazu kommt, dass der CO₂-Preis deutlich anzieht:

  • 2023: 30 €/Tonne
  • 2024: 45 €/Tonne
  • 2025: 55 €/Tonne

Ab 2026 wird er sich zudem am Markt bilden. Deshalb sollten Eigentümer frühzeitig prüfen, welche Heizung langfristig wirtschaftlich tragfähig ist.

Ausnahmen und Übergangsregelungen

Wärmenetzvertrag

Eigentümer, die einen verbindlichen Vertrag für einen Wärmenetzanschluss innerhalb von zehn Jahren nachweisen können, dürfen vorübergehend fossile Heizungen weiter betreiben.

Heizungshavarie

Bei einer irreparabel defekten Heizung – der sogenannten Havarie – darf ebenfalls übergangsweise eine fossile Heizung eingebaut werden. Spätestens drei Jahre nach Vorliegen der Wärmeplanung muss dann jedoch eine klimafreundliche Lösung umgesetzt werden.

Stufenmodell bei fossilen Heizungen

Wer vor der Wärmeplanung eine fossile Heizung einbaut, muss diese schrittweise umrüsten:

  • ab 2029: mind. 15 % erneuerbare Energie
  • ab 2035: mind. 30 %
  • ab 2040: mind. 60 %

Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral beheizt werden.

Auswirkungen auf WEGs und Eigentümer

3.1 Heizungsmodernisierung in der WEG

In Wohnungseigentümergemeinschaften gehört die Heizung meist zum Gemeinschaftseigentum. Daher darf ein Austausch nur mit einem Beschluss der Eigentümer erfolgen. Seit der WEG-Reform reicht hierfür häufig die einfache Mehrheit aus, insbesondere wenn es um Maßnahmen zur Energieeinsparung geht.

Oft erschwert jedoch die unterschiedliche finanzielle Situation der Eigentümer eine einheitliche Entscheidung. Deshalb sollten Rücklagen und Finanzierungsfragen rechtzeitig geregelt werden.

3.2 Förderungen und finanzielle Entlastung

Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen durch umfangreiche Förderprogramme. Eine gute Übersicht bietet die Förderdatenbank des BMWK.

Zu den wichtigsten Förderungen zählen:

  • 30 % Grundförderung beim Austausch alter Heizungen
  • Einkommensbonus (30 %) für Eigentümer mit bis zu 40.000 € Haushaltsjahreseinkommen
  • Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) bei schneller Umrüstung
  • Förderung von Umfeldmaßnahmen (z. B. Schornsteinanpassung)

Modernisierungsumlage für Vermieter

Vermieter dürfen bis zu 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Jedoch müssen staatliche Zuschüsse vorab abgezogen werden. Außerdem gilt eine Kappungsgrenze: Die Miete darf sich um maximal 0,50 €/m² innerhalb von sechs Jahren erhöhen.

Wie unterstützt homewise Eigentümer?

Als digitale Hausverwaltung hilft homewise, rechtliche Vorgaben umzusetzen und alle Abläufe zu koordinieren:

  • Abstimmung in der Eigentümergemeinschaft begleiten
  • rechtssichere Beschlüsse organisieren
  • Projektabläufe mit Fachfirmen steuern

Dadurch profitieren Eigentümer von Planungssicherheit, Transparenz und weniger Aufwand.

Fazit: Heizungsgesetz 2025 – gut informiert handeln

Das Heizungsgesetz 2025 bringt viele neue Vorgaben, aber auch Chancen. Eigentümer sollten rechtzeitig prüfen, welche Technik und Finanzierung am besten passt. Mit homewise als Partner setzen Sie Ihr Projekt effizient und rechtssicher um.

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Janberk Suruh

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