Wärmepumpe in der WEG: Was Eigentümer wissen müssen 2025

Die Nutzung von Wärmepumpen gilt als klimafreundliche und zukunftsfähige Heizlösung – auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Doch der Einbau in einer WEG ist kein Selbstläufer. Wer darf entscheiden? Wer trägt die Kosten? Und was passiert, wenn sich einzelne Eigentümer querstellen? In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie rund um das Thema Wärmepumpe in der WEG 2025 unbedingt wissen müssen – rechtssicher, praxisnah und mit Blick auf die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Wärmepumpe in der WEG 2025 – Energieeffiziente Heizlösung für Eigentümer – homewise

Was ist eine Wärmepumpe?

Wärmepumpen entziehen der Umwelt (Luft, Erdreich, Grundwasser) Wärme, erhöhen deren Temperatur mithilfe eines strombetriebenen Kompressors und geben sie über einen Wärmetauscher an das Heizsystem ab. Im Kältekreislauf verdampft ein Medium, wird verdichtet, gibt Wärme ab und verflüssigt sich erneut – der Zyklus beginnt von vorn. Damit Wärmepumpen effizient arbeiten, sind gute Dämmung und Niedertemperatursysteme wie Fußbodenheizung nötig.

Unterschieden wird zwischen:

  • Luftwärmepumpe
  • Erdwärmepumpe
  • Grundwasserwärmepumpe

Je höher die Temperatur der Wärmequelle, desto effizienter arbeitet das System.

Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

Eine zentrale Wärmepumpenanlage, die das gesamte Gebäude versorgt, zählt in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Einzelne Heizkörper und Zuleitungen können durch Teilungserklärung dem Sondereigentum zugewiesen sein, dies ist jedoch rechtlich umstritten (vgl. BGH V ZR 176/10).

Bauliche Veränderung oder Instandhaltung?

Ein Austausch eines funktionierenden Heizsystems gegen eine Wärmepumpe ist eine bauliche Veränderung (§ 20 WEG), die nur mit einfacher Mehrheit beschlossen werden muss. Ist das bisherige System defekt, handelt es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Dabei ist genau zu prüfen, ob die Modernisierung verhältnismäßig ist – vor allem im Hinblick auf die Kosten.

Wer trägt die Kosten?

Bei einer baulichen Veränderung müssen grundsätzlich nur die zustimmenden Eigentümer zahlen – es sei denn, die Maßnahme amortisiert sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Wird die Wärmepumpe im Rahmen einer Instandhaltung eingebaut, tragen alle Eigentümer die Kosten anteilig. Förderungen (z. B. über BAFA oder KfW) können die finanzielle Belastung senken.

Achtung: Ab 2025 ist für viele Förderprogramme ein Smart-Meter-Gateway an der Wärmepumpe Pflicht.

Vorteile der Wärmepumpe für die WEG

Wärmepumpen bieten zahlreiche Vorteile:

  • Senkung der laufenden Energiekosten
  • Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen
  • CO₂-Einsparung bis zu 90 %
  • Wartungsarm und langlebig
  • Förderfähig durch staatliche Programme
  • Möglichkeit zur Kühlfunktion im Sommer

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) liegt bei Wärmepumpen zwischen 2,5 und 4 – deutlich höher als bei Gas- oder Ölheizungen (ca. 0,9).

Nachteile für die WEG

Den Vorteilen stehen Herausforderungen gegenüber:

  • Hohe Investitionskosten
  • Abhängigkeit von geeigneter Gebäudedämmung
  • Notwendigkeit eines Niedertemperatur-Heizsystems
  • Mögliche Nachrüstkosten (z. B. Warmwasserbereitung)
  • Planungs- und Genehmigungsaufwand
  • Lange Wartezeiten bei Fachfirmen

Vor der Entscheidung sollte eine Energieberatung erfolgen – auch im Hinblick auf Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Fazit: Wärmepumpe in der WEG

Eine Wärmepumpe ist eine zukunftssichere, umweltfreundliche und wirtschaftlich interessante Lösung für Eigentümergemeinschaften – vorausgesetzt, sie wird sinnvoll geplant und umgesetzt. Ein gemeinsamer Beschluss, klare Kostenregelungen und professionelle Unterstützung sind dafür entscheidend.

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Franziska Seifert

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