Zertifizierter Verwalter: Worauf Eigentümer achten müssen

Zertifizierter Verwalter ist ein neues Instrument im WEG-Gesetz, das Eigentümer vor wichtige Entscheidungen stellt. Zertifizierungspflicht, Ausnahmen und Selbstverwaltung – wir klären, was Eigentümer 2025 wirklich wissen müssen, und zeigen, wie homewise Sie dabei unterstützt.
Zertifizierter Verwalter: Anforderungen und praktische Hinweise für Eigentümer – homewise

Zertifizierter Verwalter Definition / Grundlagen

Ein zertifizierter Verwalter hat seine Fachkenntnisse in Recht, Buchführung und Technik mittels IHK-geprüfter Kurse und einer schriftlichen sowie mündlichen Prüfung nachgewiesen (§ 26a WEG-Gesetz). Die Zertifizierung dient als Gütesiegel für Qualität und Professionalität. Voraussetzungen sind:

  • Teilnahme an anerkannten Vorbereitungskursen
  • Bestehen der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
  • Entrichten der Prüfungsgebühr (ca. 400 €)

Gültig ist das Zertifikat ab dem 1. Dezember 2023 für alle neu bestellten Verwaltungsmandate.

Rechtliche Hinweise

Die rechtliche Basis bildet § 26a WEG-Gesetz. Wesentliche Punkte:

  • Keine generelle Bestellpflicht: § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG schreibt keine zwingende Zertifizierung vor.
  • Anfechtung: Eigentümer können Beschlüsse innerhalb eines Monats nach Versammlung anfechten (§ 45 WEG). Bis zum rechtskräftigen Urteil bleibt der Verwalter bestellt.
  • Vertrauensregel: Laut Bundestagsausschuss bleibt ein nicht-zertifizierter Verwalter zulässig, sofern das Vertrauen der Eigentümer gegeben ist (BT-Drs. 19/22634, S. 43).
  • Ausnahmen (§ 25 Abs. 2 WEG): Kleine WEGs (≤ 8 Einheiten) und weniger als ein Drittel der Eigentümer verlangen die Zertifizierung; in solchen Fällen entfällt der Anspruch.

Praktische Tipps für Eigentümer

1. Zertifizierungsstatus prüfen

Erfragen Sie bereits im Vorfeld, ob Ihr Verwalter zertifiziert ist oder eine Zertifizierung plant. Dokumentieren Sie Nachweise im Protokoll.

2. Ausnahmen nutzen

Für kleine WEGs (bis acht Einheiten) können Sie auf die Ausnahmeregelung verweisen. Prüfen Sie Anzahl und Zusammensetzung der Sondereigentumseinheiten in der Teilungserklärung.

3. Fristen im Blick behalten

Notieren Sie das Datum der Eigentümerversammlung und setzen Sie eine Erinnerung zur Anfechtung (ein Monat nach Versammlung).

4. Kosten kalkulieren

Planen Sie Prüfungs- und Fortbildungskosten ein (je ca. 400 €). Berücksichtigen Sie neben der IHK-Gebühr auch interne Aufwände.

5. Beschlussvorlagen einsetzen

Nutzen Sie standardisierte Vorlagen für die Bestellung zertifizierter Verwalter und Anfechtungen, um formale Fehler zu vermeiden.

Rolle von homewise

homewise ist selbst zertifizierter Verwalter gemäß § 26a WEG-Gesetz und bringt geprüfte Fachkompetenz in Ihre WEG-Verwaltung ein:

  • Zertifizierte Expertise: homewise verfügt über die IHK-Zertifizierung und stellt sicher, dass alle verwaltungstechnischen, kaufmännischen und rechtlichen Prozesse auf höchstem Niveau erfolgen.
  • Beratung und Planung: Analyse Ihrer WEG-Struktur, Identifikation von Ausnahmeregelungen und rechtlichen Fristen.
  • Versammlungsbegleitung: Bereitstellung geprüfter Beschlussvorlagen für Bestellung und Anfechtung.
  • Fristenmanagement: Automatische Erinnerungen für Anfechtungs- und Vertragsfristen in Ihrem digitalen homewise-Portal.
  • Dokumentenmanagement: Zentrale Ablage aller Zertifikate und Nachweise mit jederzeitiger Verfügbarkeit über das homewise-Dashboard.

Fazit

Die Einführung des zertifizierten Verwalters ab Dezember 2023 bringt neue Verpflichtungen, Ausnahmen und Kosten für WEG-Eigentümer. Mit homewise als Partner meistern Sie alle Herausforderungen: Von der rechtssicheren Beschlussvorbereitung über Fristenmanagement bis hin zur digitalen Dokumentation.

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Franziska Seifert

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