Störende Mieter: Was eine Eigentümergemeinschaft tun kann

Störende Mieter Eigentümergemeinschaft – Lärm, Verstöße gegen die Hausordnung oder unerlaubte Umbauten sind für WEG-Gemeinschaften kein Kavaliersdelikt. Auch wenn der Vermieter in erster Linie zuständig ist, darf die Eigentümergemeinschaft nicht tatenlos zusehen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie homewise Sie dabei professionell begleitet.

Störende Mieter

Eine Eigentümergemeinschaft kann gegen das Fehlverhalten eines Mieters eigene Ansprüche geltend machen, weil dieser das Gemeinschaftseigentum oder Nachbarrechte stört. Die wichtigsten Anspruchsarten:

  • Unterlassungsanspruch (§ 15 Abs. 3 WEG; § 1004 BGB) gegen Handlungsstörer
  • Duldungs- und Beseitigungsanspruch (§ 1004 BGB) gegen Zustandsstörer

Rechtliche Hinweise

  • Unterlassungsanspruch: Bei wiederholtem Lärm oder Hausordnung-Verstößen kann die Gemeinschaft den Mieter auffordern, das Verhalten zu unterlassen.
  • Duldungs- und Beseitigungsanspruch: Unerlaubte Umbauten am Gemeinschaftseigentum (z. B. Wintergarten) müssen auf Kosten des Mieters zurückgebaut werden, auch wenn er die Wohnung bereits in veränderter Form übernommen hat (BGH, V ZR 112/06).
  • Abmahnung: Die Gemeinschaft kann formell abmahnen und Fristen setzen, notfalls gerichtliche Schritte androhen.
  • Keine Kündigungsmöglichkeit: Nur der Vermieter kann den Mietvertrag beenden; die WEG hat hier kein Direktrecht.

Praktische Tipps für die WEG

  • Gemeinsames Schreiben aufsetzen: Formulieren Sie klar Unterlassungs- oder Beseitigungsaufforderungen mit angemessener Frist.
  • Beweis sichern: Dokumentieren Sie Störungen (Lärmprotokolle, Fotos).
  • Kommunikation mit Vermieter: Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie ihn zur Abmahnung auf.
  • Schriftliche Beschlüsse: Beschließen Sie in der Eigentümerversammlung, wer die Ansprüche geltend macht und welche Formulare verwendet werden.
  • Rechtsbeistand einbinden: Bei hartnäckigen Fällen empfiehlt sich die Einbindung eines Fachanwalts für WEG-Recht.

Rolle von homewise

Als Ihre professionelle Hausverwaltung übernimmt homewise alle notwendigen Schritte zum Schutz Ihrer Gemeinschaft:

  • Prüfung und Einleitung: Wir prüfen die Anspruchsgrundlagen und setzen Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche rechtssicher durch.
  • Abmahnservice: Wir verfassen und versenden Abmahnungsschreiben und setzen Fristen.
  • Koordination mit Vermieter: Wir kommunizieren direkt mit dem vermietenden Eigentümer, um eine schnelle Lösung zu erzielen.
  • Dokumentation & Beweissicherung: In unserem digitalen Portal finden Sie jederzeit Protokolle und Schriftwechsel zur Nachvollziehbarkeit.

Fazit

Störende Mieter belasten das Wohnklima und gefährden Ihre Immobilie. Mit den richtigen Ansprüchen und professioneller Unterstützung durch homewise setzen Sie Ihre Rechte durch und stellen den Hausfrieden wieder her – ohne Verzögerung und mit klaren Prozessen.

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Janberk Suruh

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