Immobilienverkauf Verwalterzustimmung: Wann ist sie erforderlich?

Immobilienverkauf: Muss der Verwalter zustimmen? Beim Verkauf einer Eigentumswohnung innerhalb einer WEG ist eine Zustimmung der Hausverwaltung nur dann erforderlich, wenn die Teilungserklärung dies ausdrücklich vorsieht. In den meisten Fällen kann der Eigentümer frei verkaufen – trotzdem sollten relevante Dokumente wie Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung vorab geprüft werden. Auch ein mögliches Vorkaufsrecht anderer Eigentümer muss berücksichtigt werden. homewise unterstützt Sie mit fachlicher Expertise und digitaler Verwaltungslösung – für eine reibungslose Abwicklung beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Immobilienverkauf in der WEG – Verwalterzustimmung & rechtliche Vorgaben – homewise

Die Rolle der Hausverwaltung in der WEG

Die Hausverwaltung ist in der Regel für die Organisation und Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Abrechnung der Hausgeldzahlungen, die Planung und Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Durchführung von Eigentümerversammlungen. Darüber hinaus sorgt sie für die Einhaltung der Hausordnung und vertritt die Eigentümergemeinschaft nach außen.

Wichtig ist jedoch, dass die Hausverwaltung nicht automatisch befugt ist, über den Verkauf von Sondereigentum, also den einzelnen Wohnungen innerhalb der Gemeinschaft, zu entscheiden. Ob eine Zustimmung erforderlich ist, hängt von den Regelungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung ab.

Wann ist die Zustimmung der Hausverwaltung überhaupt erforderlich?

Ob die Hausverwaltung wirklich zustimmen muss, ist situationsabhängig. Am häufigsten stellt sich diese Frage bei Eigentumswohnungen in einer WEG, seltener bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Grundsätzlich gilt:

Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung

In manchen Teilungserklärungen ist festgelegt, dass der Verkauf einer Wohnung nur mit Zustimmung der Hausverwaltung erfolgen kann, vgl. § 12 Abs. 1 WEG. In diesem Fall muss der Verkäufer vorab eine Genehmigung einholen, bevor der Eigentumsübergang rechtskräftig wird.

Fehlt eine solche Regelung, ist eine Zustimmung der Verwaltung in der Regel nicht erforderlich.

Sonderregelungen oder Beschlüsse

In manchen Fällen können ältere Teilungserklärungen oder spezielle Regelungen eine Zustimmungspflicht der Verwaltung beim Verkauf einer Eigentumswohnung vorsehen. Auch Sonderbeschlüsse aus Eigentümerversammlungen sind möglich – diese müssen rechtlich zulässig sein.

Vorkaufsrechte

Einige Gemeinschaftsordnungen enthalten Klauseln, die den anderen Wohnungseigentümern ein Vorkaufsrecht einräumen. Das erfordert jedoch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft – nicht der Verwaltung allein.

Verwalterzustimmung: Typische Szenarien

SzenarioZustimmung der HausverwaltungBenötigte Dokumente
Verkauf einer Eigentumswohnung ohne ZustimmungspflichtNicht erforderlichEnergieausweis, Grundbuchauszug
Verkauf mit Zustimmungspflicht laut TeilungserklärungErforderlichZustimmungsschreiben, Bonitätsnachweis, Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan
Verkauf von Ein- oder MehrfamilienhausNicht erforderlichStandardunterlagen
Gemeinschaftsordnung mit VorkaufsrechtZustimmung der anderen Eigentümer erforderlichVerzichtserklärung aller Berechtigten
Sonderbeschlüsse mit EinschränkungenMöglichNachweis über Einhaltung,
Versammlungsprotokolle


Schritt-für-Schritt zur Verwalterzustimmung

1. Unterlagen prüfen

Prüfen Sie die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auf Zustimmungsklauseln.

2. Gespräch mit der Verwaltung suchen

Auch ohne Zustimmungspflicht kann ein Dialog helfen, um Missverständnisse zu vermeiden.

3. Notwendige Unterlagen einholen

Dazu gehören u. a. Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen.

4. Notarvertrag vorbereiten

Der Notar prüft, ob eine Zustimmung erforderlich ist. Liegt eine Klausel vor, muss die Hausverwaltung schriftlich zustimmen.

5. Kommunikation mit allen Beteiligten

Informieren Sie auch Miteigentümer, vor allem bei bestehenden Vorkaufsrechten.

Tipps für eine reibungslose Abwicklung

  • Frühzeitige Klärung: Zustimmungspflichten möglichst vor dem Start des Verkaufs klären
  • Dokumente bereithalten: Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto reibungsloser der Ablauf
  • Professionelle Unterstützung: Ein Makler kann beim Verkaufsprozess unterstützen
  • Transparente Kommunikation: Offenheit gegenüber Käufern und Verwaltung erleichtert die Abwicklung

Fazit – Zustimmung der Hausverwaltung beim Immobilienverkauf

Ob die Hausverwaltung zustimmen muss, hängt in erster Linie von der Teilungserklärung ab. In den meisten Fällen ist keine Zustimmung erforderlich. Besteht jedoch ein Zustimmungsvorbehalt oder ein Vorkaufsrecht, sollten Eigentümer dies frühzeitig klären. So lassen sich rechtliche Fallstricke vermeiden und der Verkaufsprozess effizient gestalten. homewise unterstützt Sie dabei – mit digitaler Plattform und persönlicher Beratung.

Kostenlose & unverbindliche
Beratung

Picture of Franziska Seifert

Franziska Seifert

Kundenbetreuerin

Profitieren Sie von unserem Fachwissen.

Bleiben Sie bestens informiert über alle wichtigen Themen rund um Immobilien und Verwaltung – mit unserem kostenlosen Experten-Newsletter.

Unsere Hausverwaltung ist ausgezeichnet durch:

Wohnung gekauft – erste Schritte für neue Eigentümer – homewiseAufgaben & Rechte des Vermieters 2025: Pflichten, Kündigung, Nebenkosten – einfach erklärt von homewise

Vielen Dank für Ihr Interesse

Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Angebot und bieten
Ihnen anschließend eine Fachberatung an.

Vielen Dank für Ihr Interesse

Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Angebot und
bieten Ihnen anschließend
eine Fachberatung an.