Die Rolle der Hausverwaltung in der WEG
Die Hausverwaltung ist in der Regel für die Organisation und Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Abrechnung der Hausgeldzahlungen, die Planung und Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Durchführung von Eigentümerversammlungen. Darüber hinaus sorgt sie für die Einhaltung der Hausordnung und vertritt die Eigentümergemeinschaft nach außen.
Wichtig ist jedoch, dass die Hausverwaltung nicht automatisch befugt ist, über den Verkauf von Sondereigentum, also den einzelnen Wohnungen innerhalb der Gemeinschaft, zu entscheiden. Ob eine Zustimmung erforderlich ist, hängt von den Regelungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung ab.
Wann ist die Zustimmung der Hausverwaltung überhaupt erforderlich?
Ob die Hausverwaltung wirklich zustimmen muss, ist situationsabhängig. Am häufigsten stellt sich diese Frage bei Eigentumswohnungen in einer WEG, seltener bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Grundsätzlich gilt:
Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
In manchen Teilungserklärungen ist festgelegt, dass der Verkauf einer Wohnung nur mit Zustimmung der Hausverwaltung erfolgen kann, vgl. § 12 Abs. 1 WEG. In diesem Fall muss der Verkäufer vorab eine Genehmigung einholen, bevor der Eigentumsübergang rechtskräftig wird.
Fehlt eine solche Regelung, ist eine Zustimmung der Verwaltung in der Regel nicht erforderlich.
Sonderregelungen oder Beschlüsse
In manchen Fällen können ältere Teilungserklärungen oder spezielle Regelungen eine Zustimmungspflicht der Verwaltung beim Verkauf einer Eigentumswohnung vorsehen. Auch Sonderbeschlüsse aus Eigentümerversammlungen sind möglich – diese müssen rechtlich zulässig sein.
Vorkaufsrechte
Einige Gemeinschaftsordnungen enthalten Klauseln, die den anderen Wohnungseigentümern ein Vorkaufsrecht einräumen. Das erfordert jedoch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft – nicht der Verwaltung allein.
Verwalterzustimmung: Typische Szenarien
| Szenario | Zustimmung der Hausverwaltung | Benötigte Dokumente |
|---|---|---|
| Verkauf einer Eigentumswohnung ohne Zustimmungspflicht | Nicht erforderlich | Energieausweis, Grundbuchauszug |
| Verkauf mit Zustimmungspflicht laut Teilungserklärung | Erforderlich | Zustimmungsschreiben, Bonitätsnachweis, Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan |
| Verkauf von Ein- oder Mehrfamilienhaus | Nicht erforderlich | Standardunterlagen |
| Gemeinschaftsordnung mit Vorkaufsrecht | Zustimmung der anderen Eigentümer erforderlich | Verzichtserklärung aller Berechtigten |
| Sonderbeschlüsse mit Einschränkungen | Möglich | Nachweis über Einhaltung, Versammlungsprotokolle |
Schritt-für-Schritt zur Verwalterzustimmung
1. Unterlagen prüfen
Prüfen Sie die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auf Zustimmungsklauseln.
2. Gespräch mit der Verwaltung suchen
Auch ohne Zustimmungspflicht kann ein Dialog helfen, um Missverständnisse zu vermeiden.
3. Notwendige Unterlagen einholen
Dazu gehören u. a. Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen.
4. Notarvertrag vorbereiten
Der Notar prüft, ob eine Zustimmung erforderlich ist. Liegt eine Klausel vor, muss die Hausverwaltung schriftlich zustimmen.
5. Kommunikation mit allen Beteiligten
Informieren Sie auch Miteigentümer, vor allem bei bestehenden Vorkaufsrechten.
Tipps für eine reibungslose Abwicklung
- Frühzeitige Klärung: Zustimmungspflichten möglichst vor dem Start des Verkaufs klären
- Dokumente bereithalten: Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto reibungsloser der Ablauf
- Professionelle Unterstützung: Ein Makler kann beim Verkaufsprozess unterstützen
- Transparente Kommunikation: Offenheit gegenüber Käufern und Verwaltung erleichtert die Abwicklung
Fazit – Zustimmung der Hausverwaltung beim Immobilienverkauf
Ob die Hausverwaltung zustimmen muss, hängt in erster Linie von der Teilungserklärung ab. In den meisten Fällen ist keine Zustimmung erforderlich. Besteht jedoch ein Zustimmungsvorbehalt oder ein Vorkaufsrecht, sollten Eigentümer dies frühzeitig klären. So lassen sich rechtliche Fallstricke vermeiden und der Verkaufsprozess effizient gestalten. homewise unterstützt Sie dabei – mit digitaler Plattform und persönlicher Beratung.
















