Wohnung gekauft – erste Schritte für neue Eigentümer
1. Eigentum entsteht erst mit Grundbucheintrag
Sie sind erst dann rechtlich Eigentümer, wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist – unabhängig davon, wann der Notarvertrag geschlossen wurde.
2. Grunderwerbsteuer zahlen
Nach dem Kauf erhalten Sie einen Steuerbescheid vom Finanzamt. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Umschreibung im Grundbuch. Je nach Bundesland fallen 3,5 % bis 6,5 % an.
3. Übergabeprotokoll anfertigen
Zählerstände, Schlüssel, Mängel – dokumentieren Sie alles schriftlich beim Übergabetermin. Wichtig bei späteren Streitfragen oder Versicherungsfällen.
4. Hausgeld und Rücklagen prüfen (bei ETW/WEG)
Lassen Sie sich vom Verwalter informieren über:
- Höhe und Fälligkeit des Hausgeldes
- Stand der Instandhaltungsrücklage
- Beschlusssammlung & Sanierungspläne
- Laufende Verfahren oder Sonderumlagen
5. Finanzierung überprüfen
Passen Sie die Tilgungsrate ggf. an. Planen Sie Sondertilgungen, prüfen Sie Zinsbindung, Restschuld und Laufzeiten. Bei vermieteten Objekten: Finanzierung und Steuern aufeinander abstimmen.
6. Versicherungen umstellen
Typische Policen für Eigentümer:
- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer
- Elementarschadenversicherung
- Bei Eigennutzung zusätzlich: Hausratversicherung
7. Mietverhältnis übernehmen oder neu starten
- Bestehende Mietverträge prüfen (Kaution, Miete, Kündigungsschutz)
- Bei Leerstand: marktgerechte Neuvermietung planen
- Mietausfallversicherung erwägen
8. Eigentümerversammlung & Beschlüsse (bei WEG)
Als neues Mitglied einer WEG:
- Haben Sie Stimmrecht
- Müssen Beschlüsse anerkennen (Anfechtungsfrist: 1 Monat)
- Sollten an Versammlungen teilnehmen
- Müssen sich über laufende Bau‑ oder Sanierungsvorhaben informieren
9. Objektzustand prüfen & Sanierungsplan erstellen
Ein Energieberater oder Gutachter kann helfen, Schwachstellen zu identifizieren:
- Dach, Fenster, Leitungen, Heizung
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Fördermittel kombinieren
10. Steuerliche Vorteile nutzen
Bei vermieteten Objekten können Sie Kosten als Werbungskosten absetzen:
- Schuldzinsen
- Hausverwaltungskosten
- Renovierungen
- Abschreibung (AfA)
Bei Eigennutzung sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten steuerlich relevant.
11. Rücklagenkonto einrichten (bei Einzelobjekten)
Anders als bei einer WEG müssen Eigentümer eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses selbst für Rücklagen sorgen – für Instandhaltung und Notfälle.
Richtwert: 1–2 €/m² pro Monat.
12. Energie, Wasser, Internet ummelden
- Eigennutzer: Strom, Gas, Wasser, Internet auf eigenen Namen anmelden
- Vermieter: Prüfen, ob diese Leistungen vom Mieter direkt bezogen werden
13. Verwalterlösung prüfen: WEG, SEV oder Mietverwaltung
Immobilientyp | Empfohlene Verwaltung | Leistungen |
---|---|---|
Wohnung in WEG | WEG-Verwaltung | Abrechnung, Versammlung, Beschlüsse |
Vermietete Wohnung | SEV (Sondereigentumsverwaltung) | Mietinkasso, Nebenkosten, Instandhaltung |
Ein-/Mehrfamilienhaus | Mietverwaltung | Vollständige Betreuung inkl. Mieterwechsel |
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14. Verwaltung digitalisieren mit homewise
Mit der digitalen Hausverwaltung von homewise profitieren Eigentümer von:
- Reibungsloser Kommunikation & Dokumentation
- Rechtssicheren Abrechnungen
- Persönlichem Ansprechpartner
- Optionaler Mietverwaltung (SEV/MF-Haus)
15. Langfristige Strategie entwickeln
- Selbstnutzung oder Vermietung?
- Umbau oder Sanierung?
- Finanzierung oder Rückzahlung?
- Verkaufsperspektive?
Je früher Sie diese Fragen beantworten, desto besser lassen sich steuerliche und finanzielle Entscheidungen treffen.
Fazit: Wohnung gekauft? Jetzt richtig starten
Ob Wohnung, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus – mit der richtigen Planung vermeiden Sie spätere Probleme. Wer Aufgaben strukturiert angeht, behält den Überblick und schützt sein Investment. Eine professionelle Hausverwaltung wie homewise unterstützt Sie dabei von Anfang an – digital, rechtssicher und individuell.
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