Wohnung geerbt – was tun? 12 Schritte für neue Eigentümer
1. Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Innerhalb von 6 Wochen müssen Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen – und damit auch alle Schulden – oder beim Nachlassgericht ausschlagen.
2. Grundbuch umschreiben
Erst die Grundbucheintragung macht Sie zum rechtlichen Eigentümer. Reichen Sie Erbschein oder notarielles Testament ein; bei mehreren Erben wird eine Erbengemeinschaft eingetragen.
3. Erbschaftsteuer & Freibeträge prüfen
- Ehepartner: 500 000 € Freibetrag
- Kinder: 400 000 €
Melden Sie den Erwerb innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt; prüfen Sie ggf. Antrag auf Stundung.
4. Unterlagen lückenlos sichern
- Teilungserklärung + Protokolle (bei WEG)
- Mietverträge (bei vermieteter ETW oder Haus)
- Energieausweis, Baupläne, Wartungsnachweise
Fehlende Dokumente bei Verwalter, Notar oder Vormieter anfordern.
5. Haus‑ oder Mietverwaltung informieren
- WEG‑Verwaltung: Eigentümerwechsel schriftlich melden, Hausgeldkonto anpassen.
- SEV / Mietverwaltung: Verwaltervertrag prüfen oder neu abschließen.
6. Offene Kosten & Rückstände klären
Erben haften für Hausgeld‑ oder Nebenkostenrückstände. Lassen Sie sich von der Verwaltung eine Saldenbestätigung geben, damit keine bösen Überraschungen warten.
7. Zustand & Modernisierungsbedarf erfassen
Begehen Sie Wohnung oder Haus zusammen mit einem Sachverständigen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, welche Maßnahmen sich wann lohnen.
8. Nutzung festlegen: selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen
- Selbstnutzung: Eigenbedarf anmelden, Umbau planen.
- Vermietung: Bonitätsprüfung, marktgerechte Miete, rechtssicherer Vertrag.
- Verkauf: Wertgutachten, Maklerauswahl, Spekulationssteuer beachten.
9. Versicherungen prüfen
Gebäude-, Elementar- und Haftpflichtversicherung müssen auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden; bei Eigennutzung kommt Hausrat hinzu.
10. Instandhaltungsstrategie & Rücklage
- Rücklagenstand prüfen (WEG)
- Bei Einzelimmobilie eigenes Rücklagenkonto anlegen
- Langfristigen Modernisierungsplan (Dach, Heizung, Leitungen) entwickeln
11. Verwaltungslösung wählen
Objektart | Passende Verwaltung | Leistungen |
---|---|---|
Wohnung in WEG | WEG‑Verwaltung | Hausgeldabrechnung, Beschlüsse, Versammlungen |
Einzelne ETW | SEV | Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung |
Einfamilien-/Mehrfamilienhaus | Mietverwaltung | Komplettes Miet‑ und Objektmanagement |
12. Professionelle Hausverwaltung beauftragen
Eine digitale Verwaltung wie homewise schützt Erben vor Fristenversäumnissen, übernimmt Abrechnungen, koordiniert Handwerker und sorgt für transparente Kommunikation – egal ob WEG, SEV oder Mietobjekt.
Fazit: Mit klaren Schritten sicher durch den Erbfall
Wer seine geerbte Wohnung, sein Haus oder Mehrfamilienhaus strukturiert angeht, vermeidet Haftungsrisiken und unnötige Kosten. homewise bietet das Rundum‑Paket für WEG‑, SEV‑ und Mietverwaltung – digital, transparent, rechtssicher.
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