Wasserschaden in der WEG: So gehen Sie vor

Ein Wasserschaden kann jede Wohnungseigentümergemeinschaft treffen: von tropfender Decke bis Rohrbruch. Schnelles Handeln verhindert Folgeschäden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Eigentümer Schritt für Schritt vorgehen, wer für Kosten und Reparaturen zuständig ist und welche Fehler Sie vermeiden sollten. homewise begleitet Sie dabei professionell.
Eigentümer erkennen und beheben Wasserschaden in der WEG – homewise

Wasserschaden Definition / Grundlagen

Ein Wasserschaden entsteht, wenn bestimmungswidrig Wasser aus Leitungsrohren, Armaturen oder von außen eindringt. Unterscheiden Sie:

Die Abgrenzung bestimmt, wer Maßnahmen ergreift und wer die Kosten trägt.

Rechtliche Hinweise

  • Verantwortlichkeit Gemeinschaftseigentum (§ 21 WEG): Die WEG ist für Instandsetzung und Versicherung des Gemeinschaftseigentums zuständig. Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung.
  • Verantwortlichkeit Sondereigentum: Schäden innerhalb der Wohnung trägt der jeweilige Eigentümer – es sei denn, ein Dritter hat den Schaden verursacht.
  • Haftung (§ 823 BGB): Verursacherprinzip bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Private Haftpflicht kann einspringen.
  • Schadensminderungspflicht: Eigentümer müssen Schaden durch Abstellen der Wasserzufuhr und Trocknungsmaßnahmen so gering wie möglich halten, sonst droht Kürzung durch Versicherer.

Praktische Tipps für Eigentümer

1. Erste Maßnahmen

  • Schließen Sie sofort den Hauptwasserhahn.
  • Entfernen Sie Möbel und Wertgegenstände aus dem Gefahrenbereich.
  • Sichern Sie nasse Gegenstände in verschließbaren Behältern.
  • Dokumentieren Sie Schaden mit Fotos und Videos von allen Blickwinkeln.

2. Meldung & Dokumentation

  • Informieren Sie unverzüglich die homewise-Hausverwaltung.
  • Reichen Sie Fotos, Videos und Schadensprotokoll bei der Gebäudeversicherung (Gemeinschaftseigentum) bzw. Hausratversicherung (Sondereigentum) ein.
  • Fordern Sie schriftlich eine Eingangsbestätigung an.

3. Ursachenklärung & Koordination

  • Beauftragen Sie Fachfirmen für Leckortung und Feuchtigkeitsmessung.
  • Gemäß Urteil LG Lüneburg (Az. 3 S 36/22) muss die Verwaltung unverzüglich Bauteilöffnung und Untersuchung veranlassen auch ohne Versammlungsbeschluss.
  • Arbeiten Sie eng mit homewise zusammen, um Beschlussfreigaben digital abzuwickeln.

4. Versicherungsfragen klären

  • Wohngebäudeversicherung: Deckt Schäden am Gemeinschaftseigentum durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser.
  • Hausratversicherung: Übernimmt Kosten für beschädigtes Inventar im Sondereigentum.
  • Elementarversicherung: Ergänzt Schutz bei Hochwasser oder Starkregen.
  • Private Haftpflicht: Greift bei Verschulden Dritter.

5. Kostenaufteilung verstehen

  • Reparatur Gemeinschaftseigentum: WEG trägt Kosten, ggf. Selbstbeteiligung gemeinschaftlich.
  • Reparatur Sondereigentum: Eigenes Risiko, außer Dritter haftet.
  • Baumängel in Neubauten: Ansprüche gegen Bauträger, keine Versicherungsregulierung.

6. Prävention & Wartung

  • Führen Sie regelmäßige Kontrollen von Dichtungen, Anschlüssen und Leitungen durch.
  • Vereinbaren Sie Wartungsverträge für zentrale Anlagen.
  • Besprechen Sie präventive Versicherungen (Elementar, Mietausfall) in der Eigentümerversammlung.

Rolle von homewise

homewise unterstützt Sie umfassend:

  • Notfallmanagement: 24/7-Erreichbarkeit und Koordination von Handwerkern.
  • Versicherungsmanagement: Einreichung und Nachverfolgung aller Schadensunterlagen.
  • Fachfirmen-Netzwerk: Zugang zu zertifizierten Leckortungs- und Sanierungsbetrieben.
  • Digitale Beschlussführung: Schnelle Genehmigung von Maßnahmen über das homewise-Portal.
  • Dokumentation & Reporting: Transparente Protokolle für Eigentümer und Versicherer.

Fazit

Ein Wasserschaden erfordert schnelle Maßnahmen und klare Zuständigkeiten. Mit homewise als Ihrem zertifizierten Verwalter profitieren Sie von professioneller Koordination, reibungsloser Versicherungsabwicklung und zuverlässiger Sanierung.

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Janberk Suruh

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