Erhaltungsrücklage Definition / Grundlagen
Die Erhaltungsrücklage ist ein zweckgebundener Fonds, der gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG durch regelmäßige Zahlungen der Eigentümer gebildet wird. Sie dient ausschließlich der Instandhaltung (Erhaltung des funktionsfähigen Zustands) und Instandsetzung (Behebung von Schäden und Mängeln) des Gemeinschaftseigentums.
Zulässige Maßnahmen:
- Dachrenovierung oder -sanierung
- Instandsetzung nach Naturkatastrophen
- Wartung von Elektro- und Sanitäranlagen
- Ersatzbeschaffungen und Reparaturen
Gut zu wissen: Die Rücklage muss separat vom laufenden Hausgeld geführt werden. Eine Vermischung kann eine Pflichtverletzung des Verwalters darstellen.
Rechtliche Hinweise
- Zweckbindung: Entnahmen sind nur für gemeinschaftliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen zulässig.
- Ausnahmen bei Liquiditätsengpass: Bis zu 10 % der Rücklage oder 3/12 des Wirtschaftsplans können kurzfristig zur Überbrückung entnommen werden, wenn die WEG dies beschließt und innerhalb von zwei Monaten die Mittel zurückgeführt werden.
- Anlageform: Geldanlagen müssen zinsgünstig und jederzeit kurzfristig verfügbar sein. Haftet der Verwalter für riskante Anlagen (OLG Celle, Beschl. v. 14.04.2004, Az. 4 W 7/04), muss er für etwaige Verluste einstehen.
Praktische Tipps für Eigentümer
1. Beschlussvorbereitung
- Formulieren Sie im Versammlungsprotokoll klar den Zweck und Umfang der Entnahme.
- Achten Sie auf Mindestreserve („eiserne Reserve“), um vollständige Auflösung zu vermeiden.
2. Nachträgliche Genehmigung
- Fehlt der Beschluss, kann eine nachträgliche Genehmigung der WEG erfolgen (LG Berlin, Az. ZWE 2014, 460).
- Dokumentieren Sie Beschluss und Nachtrag schriftlich.
3. Rücklagenausgleich
- Stellen Sie die Rücklage durch Sonderumlagen oder Erhöhung des Hausgeldes wieder her.
- Planen Sie langfristige Rückführungszeiträume, um finanzielle Belastung gleichmäßig zu verteilen.
4. Verwaltung durch homewise
- Nutzen Sie digitale Beschlussvorlagen und -abstimmungen im homewise-Portal.
- Behalten Sie mit automatischem Reporting die Rücklagenentwicklung im Blick.
Rolle von homewise
homewise sorgt für rechtssichere Verwaltung Ihrer Erhaltungsrücklage:
- Beschlussmanagement: Standardisierte Vorlagen und digitale Abstimmung.
- Reporting & Kontrolle: Berichte zum Rücklagenstand und anstehenden Maßnahmen.
- Liquiditätsprüfung: Analyse geplanter Entnahmen im Verhältnis zur Rücklagenhöhe und Reserve.
- Dokumentenarchiv: Zentrale Ablage aller Beschlüsse und Kontoauszüge
Fazit
Die Erhaltungsrücklage ist essenziell für den Werterhalt Ihres Gemeinschaftseigentums. Mit klaren Beschlüssen, zweckgebundenen Entnahmen und der professionellen Unterstützung von homewise behalten Sie stets die Kontrolle.
Jetzt kostenloses Angebot für Ihre Hausverwaltung bei homewise anfordern!
Rufen Sie noch heute an und vereinbaren
Sie Ihre Objektbegehung